Aus seiner obigen Ansicht folgerte er einerseits, dass die ZPO-Reform nicht an mangelnder Kostenneutralität scheitern müsse.
Andererseits spreche es aufgrund der staatlichen Finanzverantwortung für die Justiz nicht gegen eine Privatisierung des Handelsregisters, wenn das Handelsregister Gewinne bringe und wenn defizitäre Bereiche beim Staat verblieben. Durch die bei der Privatisierung einiger Aufgaben anfallenden Erlöse hätte der Staat Geld für den anderen Teil.
Hamburg, 29.11.00
Wolfgang Hirth