Hanseatisches Oberlandesgericht
Gerichtspressestelle
31. Januar 2001
Richtigstellung der Aussage von Frank U. Montgomery:
Kein für Arzthaftungssachen zuständiger Zivilrichter bot Seminare gegen ein beträchtliches Honorar an!

Dr. Frank Ulrich Montgomery behauptet in dem Artikel "Medizinpolitik mit Mitteln des Strafrechts" im heutigen Hamburger Abendblatt, "So besuchte mich erst unlängst ein hoher Hamburger Richter, dessen Fachsenat "Arzthaftungsfragen bearbeitet, und bot der Ärztekammer an, sein Wissen um Haftungsprobleme in Seminaren uns Ärzten mitzuteilen – gegen ein beträchtliches Vertragshonorar".

Hierzu wird richtig gestellt:

Weder der amtierende Vorsitzende Richter des für Arzthaftungssachen zuständigen Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts noch dessen amtierende Beisitzer haben der Ärztekammer Seminare gegen Honorar angeboten. Dasselbe gilt für die amtierenden Vorsitzenden und beisitzenden Richter der für Arzthaftungssachen zuständigen Kammern des Landgerichts Hamburg.

Rückfragen:
Sabine Annette Westphalen
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