< home RiV >
Peter Welnhofer und Thomas Kreuzer:
Keine Stechuhr für Richter und Staatsanwälte |
23.06.2005
|
Der CSU-Fraktionsarbeitskreis für Verfassungs-, Rechts- und
Parlamentsfragen im Bayerischen Landtag hat der immer wieder auftauchenden
Forderung nach Einführung einer Arbeitszeiterfassung für Richter und
Staatsanwälte in seiner letzten Sitzung eine klare Absage erteilt. Die
Einführung einer Arbeitszeiterfassung wäre „ein grotesker
Motivationskiller“, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thomas
Kreuzer. „Wir wissen, dass sich unsere Richter und Staatsanwälte vor Ort
äußerst kompetent, einsatzbereit und flexibel für die Belange der
Rechtspflege einsetzen. Sie arbeiten schon heute oft deutlich mehr als 42
Stunden. Auch Wochenendarbeit gehört etwa für den Ermittlungsrichter zur
Normalität und ist auch sonst keine Seltenheit.“ Die Einführung der Stechuhr
als Kontrollinstrument sei daher völlig unnötig.
„Das ist eindeutig der falsche Weg“, so auch der rechtspolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Peter Welnhofer. Welnhofer und Kreuzer dankten in diesem Zusammenhang für die hervorragende Arbeit, die in der bayerischen Justiz geleistet wird. „Wir wissen, dass die Arbeitsbelastung gerade in der Justiz enorm hoch ist. Mit welch hoher Motivation hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Werke gehen, ist bewundernswert“, sagte Welnhofer. Die Einführung einer Arbeitszeiterfassung wäre deshalb wohl eher kontraproduktiv.
Oliver Platzer |