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19.12.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

was wäre eine besinnliche Vorweihnachtszeit ohne das leidige Besoldungsthema …  

Ende letzter Woche erhielten wir die Nachricht, dass das Personalamt eine neue Welle von Ablehnungsbescheiden hinsichtlich der Anträge auf amtsangemessene Besoldung für das Jahr 2021 versandt hat. Bei vielen Empfängern stößt der Ablehnungsbescheid auf Unverständnis, da es sich offensichtlich erneut um einen Muster-Bescheid handelt, der alle Arten von Besoldungsanträgen abdecken soll und sich leider nicht mit dem konkreten Einzelfall beschäftigt.

Wir gehen ungeachtet der für das Jahr 2021 zwischenzeitlich gezahlten Angleichungszulage davon aus, dass die Hamburger Besoldung nach wie vor nicht amtsangemessen ist und haben unseren Muster-Widerspruch aus dem Jahr 2020 daraufhin angepasst.

Wer Widerspruch erheben möchte, kann das in der Anlage beigefügte aktualisierte Muster verwenden. Das Formular ist auf Ihre Gegebenheiten, ggf. auch auf den Zeitpunkt der Einstellung anzupassen. Ergänzend weise ich darauf hin, dass das Personalamt den Eingang des Widerspruchs bei Ihrer Personalstelle nicht als ausreichend anerkennt, maßgeblich zur Fristwahrung ist der Eingang beim Personalamt selbst. Damit wir als Hamburgischer Richterverein einen Überblick über die Widersprüche behalten, würden wir uns erneut freuen, wenn Sie uns über die Einlegung eines Widerspruchs kurz informieren (gern per Mail an mich).

Mit den besten Wünschen für eine schöne Weihnachtszeit, herzliche Grüße  

Hamburgischer Richterverein e.V.

Für den Vorstand

Nicole Geffers