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Amtsübergabe

Rede der Senatorin Dr. Peschel-Gutzeit zur Amtsübergabe an den neuen Präses der
Justizbehörde, Herrn Dr. Roger Kusch,
am 1. November 2001 im Heinrich-Heine-Saal

Ich begrüße Sie sehr herzlich hier im Heinrich-Heine-Saal der Justizbehörde, wo wir heute wie auch bei früheren Gelegenheiten (zuletzt 1997), zur Amtsübergabe an den neuen Präses der Justizbehörde – Herrn Dr. Roger Kusch – zusammengekommen sind.

An den Beginn einer Amtsübergaberede gehört normalerweise eine ordentliche Bilanz darüber, was in der zurückliegenden Amtszeit in einem Ressort geleistet wurde. Doch wollte ich dies tun, hätte ich Sie im Vorwege bitten müssen, Ihre übrigen Termine dieses Tages auf den späteren Abend zu verschieben. Aus diesem Grund möchte ich all das, was in diesem Hause in den letzten vier Jahren angedacht, durchdacht, vorbereitet und umgesetzt worden ist, Ihrer aufmerksamen Lektüre überlassen. Ich kann Ihnen versichern: Sie bekommen dieses Material hervorragend aufbereitet in Vermerken, Übersichten, Tabellen, Projektlisten – von den drei Ämtern dieses Hauses alsbald ausgehändigt.

Einen gewissen Rückblick will ich dennoch selbst anstellen – um damit uns allen zu vergegenwärtigen, was die Arbeit der vergangenen vier Jahre in der Justizbehörde besonders geprägt hat, wie sich das Justizressort positioniert hat (auch bundesweit), was es auf den Weg gebracht und was es erreicht hat, welche Wege es dabei eingeschlagen hat und welche Spuren es hinterlässt. Kurz gesagt: Ich will von einigen Schwerpunkten unserer gemeinsamen Arbeit sprechen.

An vorderster Stelle steht Modernisierung als Generalüberschrift über allem, was wir angefasst und umgesetzt haben, die innere und die äußere Modernisierung. Äußerlich sichtbar wird sie durch Renovierung, Sanierung, durch Umbau-, Ausbau und Neubau, durch die Ausstattung mit moderner Technik usw.

Die innere Modernisierung bedeutet die umfassende Umstrukturierung und Neuorganisation der Arbeitsabläufe.

Wenn wir nun zunächst einen Blick auf die Justiz "im Allgemeinen" werfen, so mussten wir der harten Zielvorgabe folgend "mehr Leistung und weniger Kosten" in den Zeiten knapper Ressourcen (Zwischenbemerkung: diese Zeiten sind übrigens nicht vorbei ...) diesen schwierigen Kraftakt schaffen – und wir haben ihn geschafft.

Das unter dem Titel "Justiz 2000" in rund fünf Jahren vorangetriebene Reformprojekt der Hamburger Justiz ist erfolgreich abgeschlossen worden. Wir haben die Voraussetzungen für eine leistungsfähige Justiz geschaffen, die auf hohem Niveau Rechtssicherheit garantiert und Rechtsfrieden gewährleistet. Dabei stand der Auftrag der Rechtspflege und die Unabhängigkeit der Rechtssprechung als Verfassungsgarantien selbstverständlich niemals zur Disposition.

Hamburgs Justiz hat – was ihren Modernisierungsstand betrifft – in der Bundesrepublik einen Spitzenplatz. Wir haben eine der modernsten Staatsanwaltschaften (MESTA) – um den LOStA Herrn Köhnke zu zitieren – handelt es sich um den Quantensprung in die Neuzeit. Auch dies ging leider - vor allem in der öffentlichen Diskussion der letzten Monate - quasi unter.

Wir haben den elektronischen Rechtsverkehr beim Finanzgericht – bundesweit einmalig – die Registergerichte werden folgen.

Und wir haben – ebenfalls als bisher einmaliges Projekt bundesweit – drei Justizmanager. Denn mit wachsender dezentraler Verantwortung sind die Anforderungen an ein professionelles Management der Gerichtsverwaltung gestiegen. Im Januar diesen Jahres hat deswegen als letzte von dreien die Gerichtsmanagerin am Hanseatischen Oberlandesgericht ihre Arbeit aufgenommen.

Zu einem ganz großen Teil sind die Gerichte, Staatsanwaltschaften, Ämter und Vollzugsanstalten mittlerweile mit hochmoderner IuK-Technik ausgestattet. Richter können zum Beispiel via Internet in Datenbanken schauen oder per e-mail mit ihrer Geschäftsstelle – oder moderner gesprochen – mit ihrer Serviceeinheit kommunizieren.

Die Modernisierung geht selbstverständlich in der Zukunft weiter: Wir sind quasi mitten drin in der Segmentierung des Amtsgerichts Hamburg. Das Stadtteilgericht Hamburg-Barmbek ist gegründet. Es wird – nachdem auch die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind – im April 2002 seine Arbeit aufnehmen.

Das Amtsgericht St. Georg wird im Jahr 2003 im entstehenden Justizforum Ost eingerichtet. Mit diesem Vorhaben haben wir erstmals seit Jahrzehnten die einmalige Chance gesehen und genutzt, ein Gerichtsgebäude so zu errichten und auszugestalten, dass es den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen an eine moderne Justiz entspricht.

Ich habe der Koalitionsvereinbarung mit Zufriedenheit entnommen, dass Sie in puncto Modernisierung an das Erreichte anknüpfen wollen (dort S. 13) – nur zur "Dezentralisierung des Familiengerichts" sind nicht nur bei mir Fragezeichen entstanden; ich gehe hier von Informationslücken aus. Denn dass das Familiengericht Mitte zusammenbleibt und nicht dezentralisiert wird, ist bereits durch Rechtsverordnung geregelt.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch eine zweite Bemerkung: Die Modernisierung der Justiz ist nach meinem Verständnis untrennbar auch damit verbunden, dass qualifizierte und engagierte Frauen gefördert werden.

Das bedeutet auch, dass sie auf allen Rängen der Justiz, auch in hohen und höchsten Führungspositionen, selbstverständlich vertreten sind, wenn und soweit sie dafür qualifiziert sind. Hierfür setze ich mich – wie Sie alle wissen – seit Jahren, besser: seit Jahrzehnten ein. Hier sind wir in Hamburg in den letzten Jahren einige wichtige Schritte gegangen – erreicht ist das Ziel aber keineswegs (evtl. kurze Ausführungen dazu, dass die Angst, zwischenzeitlich von Quotenfrauen "überrollt" worden zu sein, ein leicht zu widerlegendes Vorurteil ist, wie die Beförderungen der letzten Jahre zeigen (etwa 25% Frauenanteil).

Kurzum: Auch in puncto Frauenförderung wird – so hoffe ich – an das Erreichte angeknüpft werden!

Auch im Hamburger Strafvollzug wurde und wird überall saniert, um- und neugebaut.

Weil man hierzu in den letzten Monaten so viel Falsches hören konnte: Diese Sanierung war und ist dringendst erforderlich! Sind die allermeisten unserer JVAs doch älter als 100 Jahre! Ich nenne beispielhaft: das neue Vollzugskrankenhaus in der UHA, den Umbau großer Gemeinschaftsräume in kleinere Hafträume (Abbau der Saalbelegung), den Neubau von Anstaltsküchen, die Erweiterung der Sozialtherapeutischen Anstalt Bergedorf, die Grundsteinlegung für den Erweiterungsbau der Frauen-Teilanstalt auf Hahnöfersand und als besonders hervorzuhebendes Vorhaben den begonnenen Neubau der Haftanstalt Billwerder als Ersatz der bisherigen Anstalt XII in Vierlande (auf dem ehemaligen KZ-Gelände Neuengamme).

Dieses Bauvorhaben ist weit über die Grenzen Hamburgs hinaus von erheblicher, ja von übergeordneter politischer und historischer Bedeutung. Hamburg wird in seiner Sensibilität und seinem historischen Bewusstsein daran gemessen werden, wie hier in Zukunft verfahren wird. Vieles war in der Presse der letzten Tage hierüber zu lesen. Dieser notwendige Neubau wird seit langem sowohl international, vor allem aber von den KZ-Opfern erwartet. Hier darf nicht ohne Einvernehmen mit den Betroffenen sozusagen vom grünen Tisch nach Art der Federstrich-Politik gehandelt werden. Vom neuen Präses erwarten die Stadt und das Land, dass er seine Hand schützend über den endlich in greifbare Nähe gerückten Umzug und damit die Räumung des ehemaligen KZ-Geländes hält.

Die Modernisierung findet natürlich auch im Inneren der Vollzugsanstalten statt.

Über die Gewährleistung differenzierter Belegungs-möglichkeiten hinaus (Abschirmstation für Drogendealer, Verminderung der ungünstigen Saalbelegung) gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, die dem Leitgedanken des modernen Strafvollzuges gerecht werden: nämlich human und effizient zu sein, mit dem Blick auf die Resozialisierung. Wir haben dabei nicht aus dem Blick verloren, dass neben der Resozialisierung auch der Sicherheitsgedanke ein zu berücksichtigendes Ziel des modernen Vollzuges ist.

Wir haben in Hamburg wiederum etwas vorzuweisen, was es sonst in der Bundesrepublik nicht gibt: Ich meine das Pilotprojekt Akupunktur bei drogenabhängigen Gefangenen, das seit 1999 erfolgreich durchgeführt wird. Ein ebenfalls auf den ersten Blick ungewöhnliches Projekt wird unter dem Namen "Gefangene helfen Jugendlichen" in die jüngste "Justizgeschichte" eingehen.

Erlauben Sie noch einige Worte zu unseren rechtspolitischen Schwerpunkten:

Zur Verbesserung der Strafverfolgung und deren präventiver Wirkung haben wir – in enger Zusammenarbeit mit anderen Ressorts – eine Beschleunigungskonferenz eingerichtet. Sie hat es geschafft, die jeweiligen Abläufe bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und bei den Gerichten zeitlich erheblich zu straffen und das Zusammenwirken an den jeweiligen Schnittstellen zu verbessern.

Zur Bekämpfung der Jugenddelinquenz haben wir erhebliche Anstrengungen unternommen, um durch ein besseres Zusammenwirken und eine Vernetzung der beteiligten Stellen zu erreichen, dass der Staat auf ein delinquentes Verhalten möglichst rasch, in persönlichem Kontakt zu dem jeweiligen Jugendlichen und angemessen differenziert reagiert. Denn: jeder, der sich nicht nur oberflächlich mit dem Phänomen der Jugendkriminalität beschäftigt, erkennt, dass es auf diesem Gebiet wirklich keine Patentlösungen gibt. Statt dessen sind Ideenreichtum und – Ideenvielfalt gefragt. Es geht um ein ausgewogenes Verhältnis von Prävention und Repression.

Mit den Projekten !STOPP! und !ITR! haben wir Kreativität gezeigt und Erfolge erzielt. Gemeinsam mit der Innenbehörde betreiben wir seit Anfang diesen Jahres das Projekt !STOPP!, das sich gegen den kleinen, harten Kern von jugendlichen Intensivtätern richtet, die immer wieder Gewalttaten begehen. Es geht – kurz gesagt – um eine verbesserte Kommunikation in der Fallbearbeitung, eine personelle Konzentration und um eine schnelle staatliche Reaktion auf delinquentes Verhalten. Dasselbe gilt für das neue Projekt "ITR", das sich gegen die Intensivtäter richtet, die mit Rauschgift handeln. Es dient der Verbesserung der strafrechtlichen Verfolgung häufig auftretender Straßen-dealer.

Die bisherigen Ergebnisse von !STOPP! zeigen dass dieses Programm die Verfolgung jugendlicher Intensivtäter wirksam steigert. Und auch das Konzept zur Verfolgung der jugendlichen Intensivtäter, die mit Rauschgift handeln, ist sehr gut angelaufen.

Von den Tätern zu den Opfern von Straftaten: Die verfahrensmäßigen Rechte und die Betreuung von Opfern in Strafprozessen sind stets ein zentrales Thema unserer rechtspolitischen Arbeit gewesen: Der Staat muss zeigen, dass er auf der Seite der Opfer steht – so hat es Jan Philipp Reemtsma treffend formuliert. So sind wir an die Arbeit gegangen und haben die Stärkung der Verletztenrechte auf Bundesebene initiiert.

Seit Anfang diesen Jahres ist das Projekt "Täter-Opfer-Ausgleich" in Paarbeziehungen bei den Sozialen Diensten der Justiz angesiedelt. Dies ist bundesweit die erste Einrichtung dieser Art. Sie beruht auf der Erfahrung, dass Gewalt in Paarbeziehungen mit den herkömmlichen Methoden des Strafrechts kaum wirksam zu bekämpfen ist. Die hohe Fallzahl – 167 Eingänge bis Ende September – zeigt, dass ein großes Bedürfnis für ein solches Angebot (hoher Anteil an psychosozialer Beratung) vorhanden ist.

Zur Ausbau der Zeuginnen- und Zeugenbetreuung haben wir bei den Amtsgerichten Altona und Harburg weitere Zeugenbetreuungszimmer sowie im Familiengericht einen Sozialpädagogischer Dienst eingerichtet. Letzterer ist wieder ein bundesweit bisher einmaliges Projekt, das die Parteien in Trennungs- und Scheidungsverfahren, insbesondere die von ihnen betroffenen Kinder, betreut.

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt unserer Arbeit war und ist die Bekämpfung häuslicher Gewalt.

Auf Bundesebene fördert die Justizbehörde den Gesetzentwurf "Gewaltschutzgesetz", der von der Bundesregierung vorgelegt, derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird. Danach soll das Familiengericht den Gewalttäter auf Antrag der verletzten Person unter erleichterten Voraussetzungen aus der Wohnung weisen können.

Auf der Ebene des Polizeirechts hat die Bürgerschaft hier bereits einen wichtigen Schritt in diese Richtung getan: Am 11. Juli 2001 hat sie eine entsprechende Änderung des SOG beschlossen (Stichwort: Wegweisungsrecht). Vorausgegangen war die Initiative Hamburgs auf der Justizministerkonferenz im Mai 2000 und der hieraus entstandenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Zurzeit erarbeitet eine interbehördliche Arbeitsgruppe unter Federführung der Justizbehörde ein Handlungskonzept für begleitende Beratungs- und Betreuungsangebote im Falle einer Wegweisung – und zwar sowohl für die Opfer als auch für die Täter.

Bundespolitisch hochaktuell ist das auf der Initiative Hamburgs beruhende Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Verletztenrechte. In der Entwicklung der opferorientierten Kriminalpolitik hat es – wie Sie alle wissen – in den letzten 25 Jahren einige Meilensteine gegeben (OEG von 1976, das OpferschutzG von 1986, das VerbrechensbekämpfungsG von 1994, das ZeugenschutzG von 1998).

Was wir jetzt noch brauchen, ist ein ganzheitliches Konzept, in dem die Rolle von Verletzten neu und umfassend festgeschrieben wird. Ich freue mich sehr darüber, dass wir ein einstimmiges Votum aller 16 Bundesländer zur Einbringung des Gesetzentwurfs im Bundesrat erreicht haben. Die 1. Lesung im Bundestag fand – auch dies ist Ihnen sicher bekannt – am 21.6.2001 mit anschließender Überweisung in die Fachausschüsse statt. Das Gesetzesvorhaben ist also auf einem sehr guten Weg.

Ich hatte Ihnen versprochen, mich in meinem Rück- und Ausblick kurz zu fassen. Daran will ich mich auch halten.

Mein Ziel war, eines deutlich zu machen – und ich denke, es ist auch deutlich geworden: In dieser Justizbehörde ist hervorragend gearbeitet worden – angefangen beim Staatsrat über die Amtsleiter, die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, die Referenten und Referentinnen, die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern, die Registratoren, die Registratorinnen, die Hausverwalter und Hausarbeiter, die Sekretärinnen und Sekretäre, die Stabsmitglieder und alle sonstigen guten Geister.

Und so etwas klappt natürlich nur dort, wo ein gutes Klima herrscht. Nach vier Jahren an der Spitze dieses Hauses sage ich mit Überzeugung: Ich empfinde das Klima dieses Hauses als gut, als entspannt (meistens jedenfalls)- und von gemeinsamem Willen zum Erfolg getragen. Dies ist auch unverzichtbar, um Ziele erreichen zu können.

Die von mir skizzierten Arbeitsergebnisse (quantitativ und qualitativ) zeigen, dass das Klima gestimmt hat, und das muss gehegt und gepflegt werden.

Sehr geehrter Herr Dr. Kusch,

wir haben unser Haus gut bestellt. Hoch motivierte, engagierte und kluge Köpfe warten darauf, die Arbeit mit Ihnen konstruktiv fortzusetzen. Diese Köpfe werden übrigens nicht immer Ihrer Meinung sein, so wie sie auch nicht immer mit mir einer Meinung waren.

Aber ich kann Ihnen versichern: das belebt und trägt auf spannende und konstruktive Weise dazu bei, dass am Ende das Bestmögliche erreicht wird.

Ich wünsche Ihnen, Herr Senator Dr. Kusch, Ihnen, liebe (ehemalige) Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und auch mir, dass die vielen guten Dinge, die wir begonnen oder installiert haben, in diesem Sinne weitergeführt werden – zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger dieser schönen Stadt. Das war der Maßstab unserer bisherigen Arbeit; es ist der Maßstab der zukünftigen Arbeit (nicht mehr und nicht weniger).

Das Haus ist ja nach dem neuen Behördenzuschnitt um die Arbeits- und Sozialgerichte größer geworden – ein guter Schritt, wie ich finde (evtl. kurze Anmerkungen, dass es in Berlin auch so war und sich bewährt hat).

Ein (kurzes) Zitat zum Abschluss:

"Kontinuität" in der Amtsführung, die Führung der Amtsgeschäfte "über den Tag", über die Legislaturperiode des Parlaments und über die Amtszeit einer Justizsenatorin hinaus ist eine aus der Gewaltenteilung folgende Notwendigkeit, nicht politisches Postulat. Denn letztlich dient das Recht und die Organisation allein dem Menschen1.

Im Namen des Hauses: Willkommen in der Drehbahn 36 !



1  aus: Karl-Heinz Koch, Reden zum Recht, Wiesbaden 1990, hier: Vorwort von Herbert Landau