(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 4/03, 34) < home RiV >

Umfrage für die

Pensionäre

 

Unser Bundesverband möchte Musterklagen gegen die Kürzung der Versorgungsbezüge, beginnend ab dem Jahr 2003 im Zusammenhang mit dem Besoldungsanpassungs­gesetz unterstützen.

Nach der einschlägigen verfassungsrecht­lichen Rechtsprechung zur Frage einer amtsangemessenen Alimentierung dürften als Gesichtspunkte neben der Bedeutung der Institution des Berufsbeamtentums, der Rücksicht darauf, dass das Beamtenverhältnis für qualifizierte Kräfte anziehend sein muss, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung, die Verantwortung des Amtes und die Beanspruchung des Amtsinhabers insbesondere der Lebensstandard und ein Minimum an Lebenskomfort gehören (vgl. BVerfGE 44, 249, 265 ff.).

Die Amtsangemessenheit der Dienstbezüge der Beamten einschließlich der Alters- und Hinterbliebenenversorgung beurteilt sich deshalb nach dem Nettoeinkommen (BVerfGE 81, 363, 377). Um den Verwaltungsgerichten und ggf. dem Bundesverfassungsgericht dafür eine Datengrundlage zu liefern, ist der Deutsche Richterbund entscheidend auf Ihre Mithilfe angewiesen. Zwar lässt sich aus den Gehaltstabellen herauslesen, welche monatliche Pensionen Sie etwa bei Bezug der Höchstpension erhalten. Auch die Kürzungen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld lässt sich den gesetzlichen Neuregelungen entnehmen. Aber es dürfte daneben insbesondere von Bedeutung sein, welche weiteren Lasten Sie zu tragen haben, insbesondere welche Belastungen sich möglicherweise in den letzten Jahren zusätzlich ergeben haben. Dazu lässt sich Zahlenmaterial so nicht ermitteln.


 

Aus diesem Grunde startet der DRB eine Umfrage und bittet herzlich um eine möglichst rege Beteiligung.

Ihre Angaben sind erbeten ohne eine Anonymisierung, da wir uns auch darüber plastische Fälle erhoffen, mit denen wir gegenüber den Verwaltungsgerichten die Folgen der Pensionskürzungen verdeutlichen können. Selbstverständlich können Sie auch anonym antworten.

1.        Welchen Prozentsatz der letzten monatlichen Besoldung erhalten Sie als Pensionär?

2.        Haben Sie als Pensionär noch Leistungen an unterhaltsberechtigte Kinder zu leisten?

3.        Wenn ja, für wie viele?

       Und in welcher Höhe monatlich?
Und für wie viele Jahre voraussichtlich?

4.        Falls Sie verheiratet sind: Verfügt Ihr Ehegatte über eigene Einkünfte oder eine eigene Rente/Pension?

5.        Falls ja: Sind diese kleiner oder größer als Ihre eigene Pension ( bitte in % Zahl gegenüber Ihrer eigenen Pension angeben; z. B.: Eigene Pension 3.000 Euro, die des Ehegatten 1.500 Euro, anzugeben also 50 %)?

6.        Haben Sie noch Leistungen an andere unterhaltsberechtigte Personen zu leisten?

7.        Wenn ja: An wie viele Personen und in welcher Höhe (wieder in Prozent der eigenen Pension)?

8.        Haben sich in den letzten Jahren Ihre Krankenkassenbeiträge gesteigert?

9.        Um wie viel Prozent ist diese Steigerung ausgefallen?

10.   Wie hoch sind jetzt die monatlichen Krankenkassenbeiträge?

11.   Sind durch die Beihilfe ansonsten Ihre Krankheitskosten abgedeckt oder besteht noch eine Lücke?

12.   Wenn Sie monatlich Krankheitskosten zu tragen haben: Wie hoch ist Ihr Eigenanteil monatlich in Euro?

13.   Haben Sie ansonsten weitere besondere Belastungen, die altersbedingt sind und die bei einem aktiven Richter oder Staatsanwalt regelmäßig nicht anfallen?

14.   Falls ja: Geben Sie diese bitte im Einzelnen an mit den monatlichen Belastungen!

Ihre Antwort senden Sie bitte zurück an:

Deutscher Richterbund
Geschäftsstelle
Kronenstraße 73/74
10117 Berlin
                                                           (DRB/Red.)