Reise zum BGH:
„Mein Leipzig lob’ ich mir! ...“
Was noch in MHR 1/2005 auf Initiative von Herrn Schaberg den Mitgliedern des Hamburgischen Richtervereins angekündigt wurde, konnte Dank seines Engagements am 14. und 15. Juni 2005 in die Tat umgesetzt werden. Insgesamt 14 interessierte Kolleginnen und Kollegen des Amts-, Land- und Oberlandesgerichts machten sich gemeinsam mit dem Zug nach Leipzig auf, um einem Verhandlungstag des dort ansässigen und für Hamburg zuständigen 5. Strafsenats beizuwohnen. Die Fahrt bot neben juristischem Gewinn zahlreiche Höhepunkte von denen hier nur ein kleiner Eindruck vermittelt werden kann:
Schon kurz nach unserer
nachmittäglichen Ankunft wurden wir von Marc Tully, derzeit als
wissenschaftlicher Mitarbeiter aus Hamburg abgeordnet, und Herrn RiBGH Häger
empfangen und zu einem eindrucksvollen Stadtrundgang sowie einer Führung durch
das Bundesverwaltungsgericht eingeladen. Auch der Blick derjenigen Mitreisenden,
für die es nicht der erste Aufenthalt in Leipzig war,
wurde
durch
den
Wortwitz
unseres „Reiseführers“ Herrn Häger und
die große Portion
seines
Berliner
Charmes
auf
ebenso
kundige wie humorige Weise neu auf die
Stadt, Teile ihrer Geschichte und Gegenwart gelenkt.
Der
Tag
klang
anschließend
im
Rahmen eines gemeinsamen Abendessens in
„Auerbachs Keller“ mit den Mitgliedern des Strafsenats und seinen
wissenschaftlichen
Mitarbeitern aus. Von der damit gegebenen Möglichkeit des persönlichen Kontakts
und Austauschs wurde rege Gebrauch gemacht und im Anschluss an die deftige Kost
noch bis in den späten Abend geklönt.
Am nächsten Tag standen insgesamt drei Verfahren zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat an, wobei wir von Marc Tully zuvor auf die Hauptstoßrichtungen der erhobenen Revisionsrügen hingewiesen worden waren. Im Anschluss an die Verhandlungen trat der Senat erneut – diesmal in die nichtöffentliche „Verhandlung“ – ein und stand uns für Rückfragen zur Verfügung. Eine sich an die Urteilsverkündungen anschließende Hausführung durch die Villa Sack und kurze Referate der Herren Häger, Tully und des weiteren wissenschaftlichen Mitarbeiters Herrn Mosbacher über Fragen des § 21 StGB, des unerlaubten Aufenthalts und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln rundeten den Tag in fachlicher Hinsicht ab.
Wir danken auch an dieser Stelle dem Senat für dessen Gastfreundschaft, welche die Fahrt zu einer solch erfolgreichen kollegialen Unternehmung machte, und hoffen auf ein Wiedersehen – vielleicht in Hamburg. Denn abschließend konnten alle Teilnehmer, selbst die von einer „aufhebenden“ Sachentscheidung des Senats im wahrsten Wortsinne betroffene Hamburger Beisitzerin, ebenso wie Goethes „lustige Gesellen“ für sich festhalten:
„Wahrhaftig du hast recht! Mein Leipzig lob’ ich mir! Es ist ein klein Paris und bildet (nicht nur – Anm. d. Verf.) seine Leute!“
(Faust, Der Tragödie Erster Teil, Auerbachs Keller in Leipzig, Rn. 2172 ff., zitiert nach: Goethes Werke, Band III (Hamburger Ausg.), 16. Aufl. 1996)
Marc Wenske