(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 4/05, 14) < home RiV >
Martin Gauger (1905-1941)
ein Staatsanwalt verweigert
sich dem Regime[1]
Am 4. August 2005 wäre Martin Gauger 100 Jahre alt geworden. Er dürfte weitgehend unbekannt sein – keine Gedenktafel, keine Festschrift erinnert an ihn. Leider, denn er war einer der wenigen Aufrechten in der damaligen Justiz, die die Zusammenarbeit mit dem Naziregime verweigerten.
Martin Gaugers Schicksal ist symptomatisch: Auch lange nach Kriegsende tut sich die Justiz schwer, ihre Täter als solche zu benennen, ihrer Opfer zu gedenken und ihre Aufrechten zu ehren!
Martin Gauger wurde in Wuppertal geboren. Die Erziehung des konservativdeutschnationalen Elternhauses prägte Gaugers Jugend. Seine Interessen galten vor allem der Geschichte und den Sprachen.Nach dem Abitur 1924 nahm er in Tübingen das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften auf. Er hörte Straf- und Zivilprozessrecht und belegte Vorlesungen berühmter Professoren anderer Fachrichtungen, z.B. in Philosophie, Pädagogik und Geschichte.
Den Referendardienst leistete er im heimischen OLG-Bezirk Düsseldorf. Hier, in der Praxis, wurde Gauger von der Juristerei richtiggehend „gepackt“. Seine Ausbilder verehrte er, die Stationen machten ihm großen Spaß und er fühlte sich mehr und mehr zur Rechtswissenschaft hingezogen.
Das politische Leben in der Weimarer Republik, die Auseinandersetzungen zwischen den extremen politischen Gruppierungen bewegte ihn sehr. Er bezieht sehr früh Stellung: Schon während der Referendarzeit veröffentlicht er regelmäßig Kolumnen zum politischen Zeitgeschehen in der Zeitschrift seines Vaters.
Dem Nationalsozialismus stand Martin Gauger, wie seine ganze Familie, ablehnend gegenüber. Von Hause aus zwar konservativ und deutschnational, wandte sich die ganze Familie gegen den Nationalsozialismus wegen seiner Willkür und offenen Rechtsbrüche.
Am 2. Januar 1934 trat Martin Gauger in die Staatsanwaltschaft beim LG Wuppertal ein. Der GStA Düsseldorf schreibt am 29. August 1934, er sei „ein entschlussfreudiger, zielbewusster Sachbearbeiter ...“, der verspreche, „ein besonders brauchbarer Staatsanwalt zu werden“. Doch nach nur einem guten halben Jahr als StA wurde Gauger am 7. September 1934 aus dem Justizdienst entlassen, weil er den Amtseid auf Hitler verweigerte.
Das Gesetz vom 20. 8. 1934 verlangte von allen Beamten des Reiches den folgenden Eid: „Ich werde dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes Adolf Hitler treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Soweit wir heute wissen, haben alle Juristen, die am 20. August 1934 im Dienste des Reiches standen, den Amtseid auf Adolf Hitler abgelegt – mit nur einer Ausnahme: Martin Gauger. Der damals 29 Jahre alte Assessor schreibt an seinen Bruder Siegfried: „Der Verlust meines Amtes geht mir erbärmlich nahe, obschon ich froh bin, den Eid nicht geleistet zu haben“. Wie kam Gauger – einem deutschnationalen Elternhaus entstammend, konservativ eingestellt – dazu, den Amtseid auf Hitler zu verweigern und so den Anfängen zu wehren? Hunderte seiner Kollegen liefen ja bereitwillig und mit „Deutschem Gruß“ dem nationalsozialistischen Staat hinterher, eilten ihm in seinen Verbrechen teilweise voraus!
„Die ersten Bedenken gegen meine weitere Tätigkeit bei der StA schöpfte ich aus der Röhm-Affäre ... Ich glaubte, bei der Fassung der Eidesformel, mich ggf. auch dazu zu verpflichten, gegen das Gesetz oder ohne es, gegen jemanden vorzugehen, auf der anderen Seite vielleicht gegen das Gesetz jemanden unbehelligt zu lassen, der doch nach der StPO hätte zur Rechenschaft gezogen werden müssen – wenn nämlich ein dahingehender Führerbefehl vorgelegen hätte.“
Martin Gauger bei seiner Vernehmung durch die Gestapo am 24. 5. 1940.
Am 14. August 1934 wurde sein Vater von der Gestapo in „Schutzhaft“ genommen, weil er in seiner Zeitschrift für die Beibehaltung getrennter Ämter (von Reichspräsident und Reichskanzler) votiert hatte. Damit war für Martin Gauger klar, dass er diesem Regime nicht länger dienen konnte. Am 25. August 1934 teilte er dem Präsidenten des LG-Wuppertal seine Entscheidung mit und bat um seine Entlassung.
„. . .sehe ich mich gewissenshalber außer Stande, den Treueid auf den Reichskanzler und Führer Adolf Hitler zu leisten...“
Nach seiner Entlassung war Martin Gauger zunächst arbeitslos und fand auch keine Arbeit. Er nutzte die Zeit, um zu promovieren. Ab 1935 arbeitete er in Berlin als Justiziar für die Bekennende Kirche.
Auch hier ging es ihm ums Recht – er kämpfte mit juristischen Mitteln für Mitglieder der Bekennenden Kirche, die in Konflikt mit dem Regime standen. Er verhalf auch einer Mitarbeiterin des Sekretariats, Irmgard Behr, einer jüdischstämmigen Protestantin, zur Flucht nach England und rettete ihr so das Leben.
Seit seiner Eidesverweigerung stand Gauger im Visier der Gestapo. Als er im April 1940 den Einberufungsbefehl der Wehrmacht erhält, steht für ihn bereits fest, dass er in diesem Angriffskrieg keinen Wehrdienst leisten will, weder mit noch ohne Waffe. Er denkt an Selbstmord und flieht nach Holland; er durchschwimmt den Rhein bei Emmerich, wird direkt festgenommen und in ein Internierungslager für Deutsche gebracht. In der Nacht auf den 19. Mai 1940 wird er an der deutsch-holländischen Grenze von einer Militärstreife verhaftet und in die Strafanstalt Düsseldorf verlegt.
Am 13. Mai 1941 wird Martin Gauger in das KZ Buchenwald überstellt und am 14. Juli 1941, zusammen mit 90 anderen Häftlingen in die „Euthanasie“-Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein in Sachsen verbracht. Dort probierten die Nationalsozialisten an Kranken und politisch Missliebigen diejenigen Massenvernichtungsmethoden aus, die sie später in den Vernichtungslagern im Osten zur fabrikmäßigen Ermordung von Menschen einsetzten. Hier wird Martin Gauger am 15. Juli 1941 im Alter von 35 Jahren in einer Gaskammer ermordet.
Dass es unter Justizjuristen Bedenken gegen den Wortlaut der Vereidigung gab, wie ihn das Gesetz vom 20.8.1934, anders als noch die VO vom 2.12.1933, vorsah, beschreibt z.B. Lothar Gruchmann in seinem Standardwerk (Justiz im Dritten Reich 1933 - 1940, München 1988, Seite 206) am Beispiel des Braunschweiger OLG-Präsidenten Heusinger, der den Eid allerdings wenig später dann doch unterschrieb und gegen Ende des Jahres 1934, vornehmlich aus anderen Gründen, zum Senatspräsidenten degradiert wurde. (Udo Löhr)
Martin Gauger war einer der ganz Wenigen, die sich dem verbrecherischen NSRegime konsequent verweigerten. Seine Haltung und Einsichten zeigen, dass der verbrecherische Charakter des Regimes frühzeitig erkennbar war. Die große Mehrheit seiner Kollegen aber paktierte mit dem Regime, um der Karrierevorteile, des Einflusses, der Macht, des Ansehens oder um der eigenen Ruhe willen. Das Recht galt ihnen dagegen weniger. Für Martin Gauger jedoch „war immer die Gerechtigkeit am wichtigsten.“ Erfahren hat er sie nicht – weder von der Kirche, die ihn fallen ließ, als er den Wehrdienst verweigerte, – noch von der Nachkriegs-Justiz, die ihn lange nicht zur Kenntnis genommen hat.
Helia-Verena Daubach
(Leiterin der Dokumentations- und Forschungsstelle
„Justiz und Nationalsozialismus“, Justizakademie Recklinghausen)
[1] aus der Verbandszeitschr. DRB-NRW RiStA 5/2005, 12