(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 4/06, 21) < home RiV >

 

 

Fritz Manasse

zum Gedächtnis[1]

 

 

 

Bei meiner ersten Begegnung mit Fritz Manasse war er für mich der Mann seiner Frau. Dies ist keine hintersinnige Bemerkung; die schlichte Zufälligkeit des Lebens hatte es so gefügt, war es doch die Zivilkammer 25, in der ich zu Beginn der 60er Jahre die zivilistische Berufspraxis erlernte. Und deren Vorsitzende war die als Direktorin gerade frisch gebackene Käthe Manasse. Sie war – als Dr. Käthe Loewy – schon einmal Richterin gewesen: 1932 – nach mit Glanz bestandener Assessorprüfung – am Amtsgericht Berlin-Schöneberg; freilich nur auf kurze Zeit: bis die neue Obrigkeit sich ihrer im März 1933 durch schäbigen Hinauswurf entledigte. In den Jahren der Emigration in Palästina/Israel hatten sich die Lebenswege Fritz Manasses und Käthe Loewys vereinigt, 1949 war das Ehepaar nach Hamburg zurückgekehrt; und als ich ihr im Januar 1963 erstmals begegnete, hatte sie bereits zehn Jahre als Landgerichtsrätin geackert und sich – sozusagen im laufenden Betrieb – mit eiserner Energie und Disziplin in das inzwischen geltende deutsche Recht einarbeiten müssen; dabei hatte sie sowohl unter Direktoren „gedient“, die ihr die Akten aufhalsten und sie dann allein ließen, als auch das Glück gehabt, andere – jedenfalls einen anderen – zu finden, der ihre Lage wirklich begriff, selbst zupackte und ihr mit Rat und Tat zur Seite stand: Landgerichtsdirektor Günther Haardraht, mit dem und dessen Familie die Manasses dann in lebenslanger Freundschaft verbunden blieben. Wir – die jungen Kolleginnen und Kollegen – fanden an der Gellertstrasse 4 ein gastliches Haus - für die jeweiligen und auch früheren „Kämmerer“ nebst Ehepartnern, aber auch in sonst wie gemischter Runde. Dabei lernten wir dann auch den Hausherren kennen: einen charmanten Gastgeber, Meister kurzer, treffender Sentenzen, von vollend höflich zuvorkommenden Umgangsformen, wie es schon damals in unserer doch recht hemdsärmlich gewordenen Gesellschaft keineswegs mehr die Regel war. ... Über Dr. Fritz Manasse wusste ich, wie gesagt, damals kaum mehr, als dass er ein in Hamburg ganz bekannter Rechtsanwalt und eben: Mann meiner „Direktorin“ war. Später habe ich natürlich viel mehr über seine vita erfahren; davon zu sprechen, fehlt mir jetzt die Zeit. Man sollte dazu die Laudatio zur Verleihung der Emil-von-Sauer-Medaille wieder lesen, die Peter Rameken am 2. April 1991 im Plenarsaal des Oberlandesgerichts gehalten hat (Anwaltsblatt 41. Jahrg. 1991). Damals saß noch seine – natürlich längst pensionierte! – Frau Käthe in der ersten Reihe und hörte dann zu, wie ihr Mann seine Dankesworte - kurz und bündig wie immer - ohne Konzept in freier Rede vortrug. Nicht dass sie deren Inhalt missbilligt hätte, aber den Mangel an ordentlicher Vorbereitung: man solle sich schriftlich präparieren und am Pult sein Konzept zur Hand haben; aber schließlich müsse er das ja selbst wissen; doch so sei er eben (nicht gesagt, aber gemeint: er sei schließlich alt genug). Drei Jahre danach (am 2. Juli 1994) starb sie, und er musste sich allein durchs Leben schlagen: durch den Rest, auf dessen Kürze er hoffte. Ich habe ihn dann in den noch zwölf folgenden Jahren oft besucht – in der Altstädterstrasse und später, nachdem er die vertrauten Räume unter Schmerzen hatte räumen müssen, im Büro Mühlenkamp.

Ich kann nun nicht mehr sicher auseinander halten, was woher stammt: aus Gesprächen mit ihr - am Sievekingplatz oder hin und her zuhause, auch aus der gemeinsamen Zeit im Vorstand der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit (in den sie mich 1983 als „jungen Mann“ hineingelotst hatte), oder von ihm allein aus den Plauschrunden der Folgejahre, die übrigens ohne gemeinsam gerauchte erst Zigarren, später Zigarrillos nicht vonstatten gehen durften (dass ich Nichtraucher war, vergaß er immer wieder, und so machte ich bei ihm eben eine Ausnahme).

 

Zwei Juden – drei Meinungen!“: diese Sentenz stammt von ihr und war beileibe keine Abfälligkeit, sondern Ausdruck des moralischen und intellektuellen Stolzes auf eine sehr jüdische Geistigkeit, die immer Gründe auch für eine Gegenmeinung findet (eine von Goebbels als „zersetzend“ perhorrszierte Begabung). Die Manasses machten von dieser Freiheit Gebrauch: selbst untereinander - was wohl nur kraft innigster Harmonie im übrigen möglich war: So lehnte er den Zionismus entschieden ab und machte daraus auch innerhalb jüdischer Organisationen kein Hehl; sie hatte in ihrer Jugend beredte Worte für den Zionismus gefunden und bewahrte auch später, als deutsche Jüdin, zum Staat Israel eine von ausdrücklicher Zuneigung geprägte Einstellung. Immerhin: Im Jahre 1967, als einige Leute ihr Glückwünsche überbringen wollten zu ihrem Sieg im Sechs-Tage-Krieg, wies sie solche Ovationen ironisch zurück: die Blumen müssten wohl in Jerusalem oder Tel Aviv abgeliefert werden; sie habe einen Krieg weder geführt noch gewonnen. Natürlich verbat sie es sich nicht weniger energisch, in Mithaftung für Fragwürdigkeiten israelischer Politik genommen zu werden.

„Hitlers Deutschland und jüdisches Schicksal“ war für mich ein Thema, mit dem zu beschäftigen mich auch mein Beruf genötigt hatte: 1968 saß ich als Landgerichtsrat im NS-Prozess gegen Wilhelm Rosenbaum, war dann Untersuchungsrichter in einem großen NS-Komplex aus dem Raum Riga, hatte ab 1972 als Vorsitzender zahlreiche NS-Juden­mordprozesse zu führen gehabt und schließlich (vor 10 Jahren) den Prozess gegen den amerikanischen Antisemiten und Hetzschriftenversender Gary Rex Lauk. Das Medieninteresse für dergleichen war zwar insgesamt gering, aber wenn es – meist zu Beginn und am Ende solcher Verfahren – einmal aufflammte, nicht selten hoch emotionalisiert. Um nur eine – juristische – Frage herauszugreifen:

Was darf ein Strafverteidiger, der einen solchen Mann vertritt, öffentlich sagen? Im November 1981 musste ich die Frage binnen Sekunden entscheiden: Der Hamburger RA Rieger hatte im Plädoyer für seinen Mandanten, einen höheren SS-Führer, dem auch das Warschauer Ghetto zeitweise unterstanden hatte, (naturgemäß in öffentlicher Sitzung) vorgetragen, dieser Sperrbezirk sei keineswegs aus Rassenhass, sondern allein aus seuchenhygienischen Gründen eingerichtet worden. Unglaubliches Wort, groteske Verkehrung von Ursache und Wirkung! Arie Goral (mein häufiger Prozessbeobachter von der Hamburger Jüdischen Gemeinde) und mit ihm andere Zuhörer gerieten in höchste Erregung: „Aufhören! Unerhört! Raus ...! “ Alle blicken auf den Vorsitzenden: wie reagiert er? Ich habe den Anwalt in der faktischen Unterbrechung, die der Tumult bewirkt hatte - um überhaupt etwas zu reden - ermahnt, sich kürzer zu fassen und bei der Sache zu bleiben (eine vielleicht anfechtbare Rüge, die aber hingenommen wurde), woraufhin er fortfuhr, ohne weiteren Anstoß zu erregen. Rieger wurde seiner Plädoyerpassage wegen angeklagt: wegen Verunglimpfung Verstorbener (nämlich der ermordeten Ghettojuden).

Über die Frage, was ein Strafverteidiger sagen dürfe, habe ich mich damals auch mit Fritz Manasse unterhalten. Sein Votum war eindeutig: Er dürfe alles vortragen, was der Verteidigung diene, und was ihr diene, könne in aller Regel nur er selbst entscheiden. Wozu sonst sei er da?

Rieger wurde von einer Hamburger Strafkammer zunächst zu einer Geldstrafe verteilt, der BGH hob den Spruch auf; nach Rückverweisung erneute Verurteilung, und nun kassiert der BGH dieses zweite Urteil und spricht den Anwalt frei – mit Fritz Manasses Begründung, freilich mit mehr Worten.

Fritz Manasse war zu lange durch Gremien, Beiräte, Kuratorien, Ausschüsse und Institutionen gewandert, als dass er hundert Mängel, Versäumnisse und Fehler in Staat und Gesellschaft der neuen Bundesrepublik hätte übersehen können oder wollen. Um zu bessern, was sich bessern ließ, und um einem gerechten Recht Geltung zu verschaffen, hatte er sich ja engagiert. Just deshalb konnte es ihn erbosen, wenn - mit Frage- oder Ausrufungszeichen - von politischen Kanzeln, Medien oder sonst wem verkündet wurde, Deutschland sei „schon wieder“ - wie 1932/33 - dabei, in Antisemitismus und Rechtsradikalismus zu versinken. Den Staatsterrorismus der Nazis hatten ja er selbst und die Seinen jahrelang - er bis zur Emigration - erlebt und erlitten. Geschichtsvergessen, hysterisch, absurd, dergleichen als Gegenwart auszugeben ... und damit waren wir dann bei den täglichen Aufgeregtheiten und Kampagnen, die er mit der Abgeklärtheit von 90 oder 100 Jahren für steril, schließlich einer Notiz und letztlich der Wahrnehmung nicht mehr für wert hielt.

Das Kleine, Persönliche und Nahe wurden ihm am Schluss ungleich wichtiger. Gern wäre er wieder Fahrrad gefahren; wie heißt es so hübsch am Schluss der genannten Laudatio Peter Ramekens:

„Zu seinem großen Vergnügen fährt er im 87. Lebensjahr noch Fahrrad. Wenn Sie ihm zwischen Gellertstrasse und Rothenbaum begegnen sollten, macht er sich vielleicht das diebische Vergnügen, zu einer Sitzung des Rundfunkrats zu radeln“. Damit war es aus, schon ehe er an zwei Krücken ging und nur noch mit der Taxe zum Büro kam, wo er dann in der Obhut von Frau Ali und Herrn Delling erst einmal aufgehoben war und versorgt wurde. Aber einen Hund, einen Dackel, den hätte er zu gern noch gehabt – wieder gehabt, denn zum großen Schmerz beider Manasses war ihrer längst, vor Zeiten schon, auf der Strasse überfahren worden. „Haben Sie sich nun wieder einen Hund angeschafft“, fragte er bei fast jedem Besuch, und konnte das „noch nicht...“ kaum begreifen. „Ich kann es ja jetzt nicht mehr, denn wenn ich sterbe: was wird dann mit dem Tier? Für den Hund ist es schrecklich, allein zurückgelassen zu werden!“ Was die eigene Person anlangte, fand er freilich, es werde langsam Zeit, von dieser Erde abberufen zu werden. Warum das Schicksal – oder wer immer, als Agnostiker schien er sich insoweit nicht festlegen zu wollen – sein bisschen Radfahren mit einem nicht enden wollenden Leben honoriere, wisse er nicht so recht; das sei doch für ihn längst mehr Last und Pflicht als ein Geschenk.

Ich hatte zu seinem 100. Geburtstag einen kleinen Glückwunsch für die NJW verfasst, den er später gelesen und dessen Schlusssatz er ausdrücklich gebilligt und unterstrichen hatte: „Aber wenn er gestorben sei, dann solle die Kapelle für ihn ‚muß i denn, muß i denn zum Städele hinaus’ aufspielen“. Ausweislich des Programmzettels, der uns vorliegt, ist die Erfüllung dieses eigensinnigen Wunsches auch heute nicht zu erwarten[2]. Aber ich bin doch sicher, dass Fritz Manasse in Ermangelung einer Blaskapelle nun auch mit dem Streichquartett des NDR-Sinfonieorchesters zufrieden, mit Mozart, Schubert und Puccini sogar hochzufrieden sein wird. Vielleicht war sein sonderbares petitum überhaupt nur eine Eulenspiegelei. Und wenn wir bedenken, dass Till Eulenpiegel durchaus kein Narr, sondern der Weisesten einer war, dann dürfen wir wohl sagen, dass Fritz Manasse auch ein Eulenspiegel gewesen ist, und auch so sollte er in unserer ehrenden Erinnerung weiterleben.

Günter Bertram


[1] Am 9.11.2006 fand im Israelitischen Krankenhaus eine Feier zum Gedenken an dessen langjähriges Kuratoriumsmitglied Rechtsanwalt Dr. Fritz Manasse statt, der am 14. Oktober kurz vor Vollendung seines 102. Lebensjahres gestorben war – mit Gedenkreden Professor Dr. Ernst Cramers und des ärztlichen Direktors des Krankenhauses Prof. Dr. Peter Layer, der auch mich um ein paar Worte gebeten hatte. Diese finden sich hier abgedruckt.

[2] Diese Erwartung trog: jedenfalls für mich ganz überraschend intonierte das Streichquartett des NRD-Sinfonieorchesters nach Abschluss der Feier – gewissermaßen als „Rausschmeißer“ – „Muß i denn, muß i denn ....“!