(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 4/06, 25) < home RiV >

Internet:

 

I. Online-Katalog der

Gerichtsbibliotheken

Sie lesen in Ihrem Dienstzimmer eine Akte, in der ein Buch zitiert wird, von dem Sie nicht wissen, ob es in der Bibliothek Ihres Gerichts oder des benachbarten Gerichts vorhanden ist. Würde ein Gang in die Bibliothek vergeblich oder erfolgreich sein? Das können Sie ganz schnell vom Dienstzimmer aus feststellen, indem Sie im Online-Katalog der Hamburger Gerichtsbibliotheken nachsehen:

https://hhas21.rrz.uni-hamburg.de/DB=9/LNG=DU/

Der Katalog enthält die Bestände von OLG, LSG/SG, LArbG/ArbG und Lübeckertordamm (OVG/VG, FG und AG St. Georg), nicht aber die des LG/AG. Über den Navigationspunkt „Katalogmenue" und dort „LBS" kann man die Suche auf einzelne der o.g. Gerichtsbibliotheken beschränken. Außerdem kann man nach dem für bestimmte Stichworte vorhandenen Bestand suchen; allerdings ist das Stichwortraster recht grob.

 

II. Papier anklicken

Juris hat für Anfang 2007 einen juristischen Kommentar angekündigt, der in Papierform erscheint und von dem aus man trotzdem ins Internet klicken kann. Das geschieht mit „Tags" und „Klicker":

Der „Tag" ist eine auf die Papierseite gedruckte Internetadresse in Form eines quadratischen Textsymbols mit einer Kantenlänge von unter 3mm.

Der „Klicker" ist ein optisches Lesegerät von der Größe einer Maus, das die Internetadresse aus dem „Tag" einliest; das Lesegerät wird über USB an den PC angeschlossen.

Fährt man mit diesem Klicker über eine gekennzeichnete Stelle, so genügt ein leichter Druck auf den „Tag", um die darin enthaltene Internetadresse aufzurufen und auf dem Bildschirm darzustellen.

Der Inhalt des ersten hiermit ausgestatteten Kommentars wird zwar nicht für jedermann von Interesse sein (juris PraxisKommentar IT-Recht). Aber wenn sich diese Technik durchsetzen sollte und weitere Papier-Kommentare in dieser Form erscheinen, kann das durchaus eine praktische Sache – insbesondere für die Fußnoten - werden. Das optische Lesegerät wird sich sicherlich verfeinern lassen, denn es existieren schon lange Scanner in Stiftform, mit denen die Tags wesentlich zielgenauer berührt werden könnten.  

 

 

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III. Homepage-Statistik

Bei Redaktionsschluss durfte unsere Homepage www.richterverein.de den 500.000sten Besucher verzeichnen. Eine halbe Million mal hat der Richterverein es also schon geschafft, Bürger für unsere Sache zu interessieren.

Der MHR-Artikel, der im November 2006 am häufigsten von den Internetbesuchern aufgerufen wurde, war: Karin Wiedemann, 200 Jahre Code civil des Français, MHR 1/2004, 39; 124 Leser waren daran im letzten Monat interessiert.

Wolfgang Hirth