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Versicherungsschutz für die

Mitglieder des Richtervereins

 

Der Vorstand des Hamburgischen Richtervereins hat mit der DBV-Winterthur AG ein Versicherungsangebot über eine Gruppendiensthaftpflichtversicherung ausgehandelt. Ab dem 01.06.2008 genießen die aktiven Mitglieder des Hamburgischen Richtervereins ohne weitere Anmeldung und ohne zusätzliche Beiträge eine wirksame Absicherung gegen einige dienstliche Risiken.

Kraft Mitgliedschaft besteht fortan eine Schlüsselversicherung mit einer Deckungssumme von 50.000 € ohne jeden Selbstbehalt. Vom Versicherungsschutz umfasst ist das Abhandenkommen von zu dienstlichen Zwecken überlassenen Schlüsseln. Die vom Versicherer garantierte Höchstleistung eines Versicherungsjahres beläuft sich auf das Zweifache dieser Summe. Die Versicherungsprämie übernimmt der Verein. Bereits bestehende private Schlüsselversicherungen könnten daher gekündigt werden, soweit sie sich auf Dienstschlüssel beziehen und die Deckungssumme von 50.000 € nicht überschreiten.

Ebenso besteht ab dem 01.06.2008 eine Haftpflichtversicherung gegen dienstlich verursachte Personen- und Sachschäden. Die Versicherungssumme beträgt 10.000.000 €. Auch hier trägt der Hamburgische Richterverein die Versicherungsprämie. Mitglieder sollten deshalb prüfen, ob ihre eigene Diensthaftpflichtversicherung entfallen kann.

Der Hamburgische Richterverein hat darüber hinaus mit der DBV-Winterthur eine Rahmenvereinbarung über eine dienstliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung geschlossen. Durch kostenlose Vermittlung des Vereins können Mitglieder sich gegen dienstlich und durch genehmigte Nebentätigkeiten verursachte Vermögensschäden versichern. Im Schadensfall besteht ein Selbstbehalt von 10% der Schadenssumme, höchstens aber 100 €.

 

Versicherungssumme

Jahresprämie

100.000

33,38

150.000

45,10

200.000

51,23

250.000

55,69

300.000

66,76

350.000

77,89

400.000

84,43

450.000

95,14

500.000

105,73

Die Mitglieder können die Rahmenvereinbarung wie folgt in Anspruch nehmen: Die für angemessen erachtete Versicherungssumme kalkuliert jedes Mitglied für sich selbst. Sodann kann das entsprechende Antragsformular auf der Homepage des Hamburgischen Richtervereins (www.richterverein.de) in der Rubrik „Download“ aufgerufen und ausgedruckt werden. Der ausgefüllte Antrag wird sodann der Geschäftsstelle des Vereins eingereicht. Zusammen mit einer Mitgliedschaftsbestätigung werden die Unterlagen an die DBV-Winterthur durch den Verein weitergeleitet, die dem Mitglied den Versicherungsschein direkt übersendet und alles weitere direkt abwickelt. Sollte schon eine Vermögenshaftpflichtversicherung bestehen, so müsste diese zunächst gekündigt werden, sofern sie ungünstigere Konditionen bietet.

Mitglieder des Hamburgischen Richtervereins sind daher ab dem 01.06.2008 automatisch, kostenlos und ohne jeden Verwaltungsaufwand versichert gegen den Verlust von Dienstschlüsseln und gegen eine Haftung aus dienstlich verursachten Personen- und Sachschäden. Zudem erhalten sie über den Richterverein auf Wunsch eine Absicherung gegen Vermögensschäden zu günstigen Konditionen. Sämtliche Informationen, insbesondere die genauen Vertragsinformationen, Vertragshinweise und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung, sind ebenfalls auf der Homepage des Richtervereins abrufbar.

Marc Wenske