(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 3/08, 6 ) < home RiV >

Leistungsbesoldung – die letzte ?

- (leider) kein Nachruf –

 

Die Pressemeldung hört sich gut an:

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 26.08. d.J. den Entwurf eines Einmalzahlungsgesetzes und die notwendigen weiteren Verfahrensschritte zur Zuleitung an die Bürgerschaft beschlossen. Danach ist vorgesehen, auch den Beamten und Richtern im November 2008 eine Einmalzahlung aus den im Haushalt 2008 für die Leistungsbezahlung bereitgestellten Mitteln zu gewähren; Aktive sollen 400 Euro erhalten, Teilzeitbeschäftigte anteilig entsprechend ihrem Beschäftigungsumfang, Versorgungsempfänger einen Betrag auf der Basis von 400 Euro entsprechend ihrem individuellen Versorgungssatz, Anwärter 200 Euro.

 

Dann hat sich der Einsatz gegen die Einführung der Leistungsbesoldung für Richter doch gelohnt, da kann man doch zufrieden sein, mag man denken. Kann man das wirklich? Nach meinem Dafürhalten gilt das nur begrenzt:

Sicher ist zu begrüßen, dass das für leistungsbezogene Besoldungsbestandteile vorgesehene Finanzvolumen 2008 von 1 % der Besoldung ausgekehrt werden soll. Aber warum erfolgt die Umsetzung für Richter und Beamte nicht so wie für die Tarifangestellten, für die vereinbart ist (§ 18 TV-L), dass - solange eine leistungsorientierte Verwendung dieses Betrages noch nicht geregelt ist - insoweit 1 % des jeweiligen Gehaltes gezahlt wird? Die vorgesehene Sonderzahlung von 400 € wird dazu führen, dass die jüngeren Kolleginnen und Kollegen vornehmlich in den Besoldungsgruppe R1 mehr als 1. v. H. ihrer Monatsbezüge erhalten werden, die anderen eher weniger.

 

Nicht minder kritisch ist zu sehen, dass die Sonderzahlung ein nur unvollkommener Ausgleich für die gegenüber den Tarifangestellten um 1 v. H. verminderte Besoldungserhöhung zum Beginn dieses Jahres bleibt, wenn dieses eine Prozent bei der im kommenden Jahr anstehenden Besoldungserhöhung nicht zusätzlich - zu dem Ergebnis für den Tarifbereich - berücksichtigt wird.

 

Skeptisch stimmt schließlich die Bemerkung in der Presseerklärung, der Senat halte an der Zielsetzung der Schaffung eines sich an Leistungskriterien orientierenden Vergabesystems als Grundlage für leistungsorientierte Bezahlungselemente weiter fest. Gilt das auch für die Justiz? Wohl eher nicht, möchte man meinen, scheint es doch bei den Verantwortlichen in der Politik mittlerweile keine Zweifel mehr daran zu geben, dass eine an der individuellen Leistung statt ausschließlich am innegehabten Amt orientierte Bezahlung für den Bereich der Justiz, d. h. für Richter und Staatsanwälte, nicht in Frage kommt. Auch erwähnt der Erste Bürgermeister in seinem in der Presserklärung wiedergegebenen Statement den Richterverein gar nicht (mehr) als Partner der Gespräche über das angestrebte leistungsorientierte Vergabesystem für den Tarif- und den Besoldungsbereich. Aber das soll ja der Presseerklärung zufolge auch in der Vergangenheit nicht der Fall gewesen sein: „Es war die Absicht des Senats, sich für beide Gruppen (Beamte und Arbeitnehmer) auf ein einheitliches leistungsorientiertes Vergabesystem mit dem DGB und dbb-Hamburg zu verständigen“. Wie - nicht auch für die nach den R-Gruppen besoldeten Richter und Staatsanwälte? Wir alle wissen es besser, hatte man doch auch dem Vorstand des HRiV Gespräche über leistungsorientierte Bezahlungselemente für sie angesonnen.

 

Hoffen wir, dass das Thema „leistungsorientierte Bezahlungselemente für Richter und Staatsanwälte“ wirklich „begraben“ ist. Nicht, dass ich unbedingt einen Nachruf schreiben möchte – aber das Ganze noch einmal? „Da capo“ wünscht man sich, wenn das Stück gefallen hat.

 

Jürgen Kopp