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Besoldungsgutachten

 

Der DRB und der Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) haben Mitte August in einer gemeinsamen Presseerklärung und einer gemeinsamen Stellungnahme deutlich gemacht, dass sich die Besoldung der Justiz nicht mehr im Rahmen der verfassungsrechtlich vorgegebenen Alimentation hält.  Das Gutachten der unabhängigen Unternehmensberatung Kienbaum hat weiterhin klargestellt, wie unterschiedlich die Gehaltsentwicklung von Juristen im nichtöffentlichrechtlichen Sektor und von Richtern und Staatsanwälten ausgestaltet ist.

 

Der stellvertretende Vorsitzende des DRB Hanspeter Teetzmann und der Vorsitzende des BDVR Dr. Christoph Heydemann haben am 08.09.2008 die gemeinsame Stellungnahme und das Kienbaum-Gutachten dem zuständigen Abteilungsleiter im BMI und der zuständigen Abteilungsleiterin im BMJ persönlich übergeben, den Standpunkt der beiden Richterverbände eingehend erläutert und intensiv für eine adäquate Entwicklung der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten geworben.

Diese Unterlagen wurden darüber hinaus postalisch an weitere politische Entscheidungsträger übermittelt, unter anderem an sämtliche Landesjustizminister, die Vorsitzenden der Rechtsausschüsse der Landtage und die rechtspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen.

 

Die gemeinsame Stellungnahme, das Kienbaumgutachten und weiteres Material sind auf der Homepage des DRB unter www. drb.de eingestellt. Im Oktoberheft der DRiZ wird ein Interview zur Besoldung mit dem Vorsitzenden des DRB erscheinen.

 

Red.