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Gerichtliche Mediation

Zum Thema „gerichtliche Mediation“ liegt die fünfseitige Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage vor (BüDrucks. 19/800 v. 29.7.08[1]). Darin geht es insbesondere um die teilnehmenden Gerichte, die Anzahl der Verfahren, deren Erfolg, Mediatorenausbildung der Richter (Anzahl, Institutionen), Entlastung und Auswahl. In diesem Zusammenhang heißt es dort auch:

„Die Kosten der Mediationsausbildung liegen je nach Anbieter zwischen rund 1.000 Euro und 6.000 Euro pro Ausbildung. Zuschüsse der Justizbehörde wurden bisher nicht gewährt. Die Planungen, ob künftig eine Ausbildung zur Gerichtsmediatorin, zum Gerichtsmediator beziehungsweise eine Fortbildung der Gerichtsmediatorinnen und -mediatoren durch die Justizbehörde angeboten beziehungsweise in welchem Umfang diese finanziert werden können, sind noch nicht abgeschlossen.“

Inzwischen liegt eine kurze weitere Senatsanwort zu diesem Thema vor (BüDrucks. 19/968 v. 2.9.08[2]). Darin wird die Frage nach der Entlastung etwas vertieft. Das Ergebnis ist sehr uneinheitlich:

·      keine Entlastung (VG; laut der ersten Senatsantwort ist dies auch beim AG HH-St. Georg und beim LG der Fall)

·      1,5 Urteilsverfahren pro durchgeführter Mediation (ArbG)

·      2 Urteilsverfahren pro durchgeführter Mediation (AG HH-Harburg)

·      pro Mediationstag 3 Sachen (SG)

 

(Red.)


[1] www.buergerschaft-hh.de/Parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=23518

[2] www.buergerschaft-hh.de/Parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=23699