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Dienstrechtsneuordnungsgesetz
Auf Hamburgebene ist ein Dienstrechtsneuordnungsgesetz in Arbeit, zu dem der Richterverein bereits Stellung genommen hat.
Auf Bundesebene wurde ein solches Gesetz soeben am 12.11.08 vom Bundestag beschlossen; am 18.12.08 soll der Bundesrat darüber beschließen. Es enthält insbesondere:
· schrittweise Anhebung des Pensionseintrittsalters auf 67 Jahre;
· Wegfall der Dienstalterstufen und Einführung von „Erfahrungsstufen“;
· Überleitung in das neue Bezahlungssystem zum 01.07.2009;
· unbefristete Erhöhung des Familienzuschlages für drei und mehr Kinder um jeweils 50 €;
· Anhebung der Zuverdienstgrenze für dienstunfähige Ruhegehaltsempfänger auf 400 € mtl.;
· Begrenzung der Berücksichtigung von Fachhochschul- und Hochschulzeiten auf 855 Tage.
Der DRB hatte zum Entwurf dieses Gesetzes Stellung genommen.
(Red.)