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Eckpunktepapier des Justizsenators zur Selbstverwaltung

Im Mai 2009 veröffentlichte Justizsenator Dr. Till Steffen „Eckpunkte für ein Modell einer Autonomie der Hamburger Justiz“. Das Papier ist mit 22 Seiten zu lang, um es hier abzudrucken. Es kann im Internet heruntergeladen werden[1]. Nachstehend sei deshalb nur die graphische Darstellung der Eckpunkte seitens der Justizbehörde wiedergegeben.

Der Richterverein hat in seiner Presseerklärung vom 20.05.2009 begrüßt, dass der Justizsenator mit den Eckpunkten grundsätzlich langjährigen Forderungen des Deutschen Richterbundes und des Hamburgischen Richtervereins nachkommt und der tatsächlichen Einführung der Justizselbstverwaltung ernstlich näher tritt. Begrüßt wird dabei insbesondere die haushaltsrechtliche parlamentarische Anbindung der Justiz unmittelbar an die hamburgische Bürgerschaft. Mit Nachdruck abgelehnt wird die geplante Ausgliederung von Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft aus der Justizselbstverwaltung. Die Staatsanwaltschaften sind in gleicher Weise wie die Gerichte integraler Bestandteil der Justiz. Auch ihre politische Steuerung scheidet aus. Die Abspaltung von den Gerichten birgt die Gefahr einer Transformation zu bloßen polizeiähnlichen Verwaltungsbehörden in sich und könnte seit dem 19. Jahrhundert im Hinblick auf die Freiheitsrechte Beschuldigter erreichte rechtsstaatliche Fortschritte in Frage stellen.

(Red.)

 

 


[1] www.hamburg.de/contentblob/1454280/data/tagung-autonomie-der-justiz-2009-06-06-eckpunktepapier.pdf