Eckpunktepapier
des Justizsenators zur Selbstverwaltung
Im Mai 2009 veröffentlichte Justizsenator Dr.
Till Steffen „Eckpunkte für ein Modell einer Autonomie der Hamburger Justiz“.
Das Papier ist mit 22 Seiten zu lang, um es hier abzudrucken. Es kann im
Internet heruntergeladen werden.
Nachstehend sei deshalb nur die graphische Darstellung der Eckpunkte seitens
der Justizbehörde wiedergegeben.
Der Richterverein hat in seiner
Presseerklärung vom 20.05.2009 begrüßt, dass der Justizsenator mit den
Eckpunkten grundsätzlich langjährigen
Forderungen des Deutschen
Richterbundes
und
des
Hamburgischen
Richtervereins nachkommt und der
tatsächlichen Einführung der Justizselbstverwaltung ernstlich näher tritt.
Begrüßt wird dabei insbesondere die haushaltsrechtliche parlamentarische
Anbindung der Justiz unmittelbar an die hamburgische Bürgerschaft. Mit
Nachdruck abgelehnt wird die geplante Ausgliederung von Staatsanwaltschaft und
Generalstaatsanwaltschaft aus der Justizselbstverwaltung. Die
Staatsanwaltschaften sind in gleicher Weise wie die Gerichte integraler
Bestandteil der Justiz. Auch ihre politische Steuerung scheidet aus. Die
Abspaltung von den Gerichten birgt die Gefahr einer Transformation zu bloßen
polizeiähnlichen Verwaltungsbehörden in sich und könnte seit dem 19.
Jahrhundert im Hinblick auf die Freiheitsrechte Beschuldigter erreichte
rechtsstaatliche Fortschritte in Frage stellen.
(Red.)