(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 2/09, 14) < home RiV >
Gruppenversicherungsschutz und Abordnungen
Kraft Mitgliedschaft bestehen für die Mitglieder des Hamburgischen Richtervereins seit dem 01.06.2008 eine Schlüssel- und eine Dienstversicherung mit einer Deckungssumme von 50.000 €.
Die vom Hamburgischen Richterverein mit der DBV-Winterthur abgeschlossene Gruppendiensthaftpflichtversicherung gilt auch bei Abordnungen fort. Eine Mitteilung an den Versicherer ist entbehrlich.
Anders hingegen bei der Vermögenshaftpflichtversicherung: Hier ist eine Anzeige der Art und Dauer der Abordnung an die DBV-Winterthur, Herrn Reiner Lührs, Hegestr. 5, 20251 Hamburg, erforderlich. Ohne weitere Formalitäten wird der Versicherungsschutz dann auch für die Dauer der Abordnung zugesagt.
In beiden Fällen ist freilich Voraussetzung die fortbestehende Mitgliedschaft im Hamburgischen Richterverein.
Marc Wenske