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Besoldungswiderspruch 2009

 

Wie schon im Jahre 2008 empfiehlt der Hamburgische Richterverein seinen Mitgliedern auch für 2009 vor Jahresende Widerspruch gegen die Besoldungsmitteilung einzulegen, um sich die Partizipation am Ausgang der vom Richterverein unterstützten Musterklagen offen zu halten. Das diesbezügliche Anschreiben und der Mustertext 2009 wurden email-Adressinhabern bereits vorab gemailt. Für die übrigen Kollegen sei hier die Download-Möglichkeit für das Anschreiben und für den Mustertext 2009 mitgeteilt:

www.richterverein.de/j2000/j2000.htm#gehalt

Dort finden Sie auch das Anschreiben und den Mustertext aus dem Jahre 2008.

Das Anschreiben des Richtervereinsvorsitzenden Gerhard Schaberg lautet im Wesentlichen:

 

„Trotz der inzwischen erfolgten Anpassung besteht der Umstand fort, dass die derzeit gezahlten Bezüge nicht mehr unserem Amt entsprechen. Im ganzen Bundesgebiet sind deshalb Klagen bei den Verwaltungsgerichten anhängig, die unterschiedliche Verfahrensstadien erreicht haben. Einige Verwaltungsgerichte haben die Verfahren ausgesetzt, weil in ähnlich gelagerten  Fällen Vorlagebeschlüsse beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind.

In Hamburg haben die Anträge für das Jahr 2008 das Klageverfahren noch nicht erreicht. Dies wird aber in Kürze der Fall sein. Es ist mit dem Personalamt  verbindlich abgesprochen worden, in drei Fällen Musterverfahren zu führen. Die übrigen Verfahren werden bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung ruhen.

Da die Anträge auf angemessene Besoldung nur für das Jahr gelten, in dem sie gestellt worden sind, ist vor Ende 2009 ein weiterer Antrag auf amtsangemessene Besoldung zu stellen, um die geltend gemachten Ansprüche zu aktualisieren. Mit dem Personalamt ist abgesprochen, dass die Folgeanträge sofort im Hinblick auf die Musterverfahren ruhend gestellt werden.

Ausdrücklich möchte ich erneut darauf verweisen, dass mit der Antragstellung ein Kostenrisiko nicht verbunden ist. Wer allerdings keinen Antrag stellt, erhält im Falle des Obsiegens der Kläger und Antragsteller keine Gehaltsnachzahlung.

Die Anträge bitte ich schnellst möglich persönlich unterschrieben an die Geschäftsstelle des Hamburgischen Richtervereins zu senden.“

(Red.)