(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 4/09, 5) < home RiV >

  

 

Obiges Schaubild hat die Justizbehörde erstellt, um ihren Standpunkt verdeutlichen, dass ihr Modell der Justizautonomie eine Verbesserung der Richterbeteiligung im Justizwahlausschuss gegenüber dem bisherigen Richterwahlausschuss zur Folge hat und sich die Gefahr einer parteipolitischen Einflussnahme auf den RWA/JWA nicht erhöht.

(Red.)