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Wenn der Obere dem Unteren die Homepage abstellt ...

 

Fall 1:

Mitte Dezember 2009 warf der Deutsche Beamtenbund DBB seine Mitgliedsgewerkschaft GDBA, eine Bahngewerkschaft, aus dem Bund. Ob zu Recht oder zu Unrecht sei hier nicht das Thema (die GDBA hatte beschlossen, eine Fusion mit der Transnet unter dem Dach des DGB anzustreben; das LG Berlin bestätigte jedoch im Januar eine einstweilige Verfügung gegen den DBB).

Hier interessant sind vielmehr die vom DBB gezogenen weiteren Konsequenzen: Sofort nach dem GDBA-Beschluss schaltete der DBB die Internetseite seiner Mitgliedsgewerkschaft ab und sperrte die Mitgliederdatenbank, so dass die GDBA auch beim Druck ihrer Mitgliederzeitschrift in Probleme geriet.

Zwischen Richterverbänden würde sich derart Kurioses selbstverständlich nicht ereignen. Doch auch schon bloß theoretisch hätte dem Richterverein so etwas nicht passieren können, denn sein Internetauftritt und seine Mitgliederverwaltung sind autark.

 

Fall 2:

Die Justizministerin in NRW (ehemals Vorsitzende des dortigen DRB-Landesverbands) stellte den Justizmitarbeitern seit Dezember 2009 das Internet ab.

Mit Ausnahme der Richter und StAe - die von dieser Maßnahme nicht betroffen waren - hatten die NRW-Justizmitarbeiter auch bis dahin keinen vollen Internetzugang, sondern nur zu einer Internetseite Zugang, und zwar zum Westdeutschen Rundfunk (wdr.de). Im Internetforum des WDR waren dann aber kritische Einträge wohl von Justizmitarbeitern gegen die Justizministerin geschrieben worden (von zuhause aus?). Böse Zungen – insbesondere solche der Opposition natürlich – behaupteten da einen Zusammenhang zwischen Kritik und Sperrung („Maulkorb!“), weil die Kritik aus dem Justizbereich zu kommen scheine. Die Justizministerin wies dies weit von sich und gab als Sperrungsgrund an, die Mitarbeiter hätten während der Dienstzeit zuviel auf der WDR-Seite gesurft. Welcher anderen Lokalpresse wird schon ministeriell bescheinigt, so interessant zu sein, dass massenhaft Bedienstete massenhaft Zeit mit ihr verbringen. Oder war es doch der von den bösen Zungen genannte Grund, der zur Maßnahme führte?

 

Wolfgang Hirth