(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 3/10, 10) < home RiV >

Arbeitszimmer wieder absetzbar?

 

Das BVerfG hat den seit 2007 geltenden Ausschluss der Absetzbarkeit von Arbeitszimmern für verfassungswidrig erklärt (NJW 2010, 2643); dies jedoch nur für den Fall, dass für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der BVerfG-Fall betraf einen Lehrer. Ob sich das Urteil auch auf Richter auswirkt (kein anderer Arbeitsplatz?), drängt sich nicht zwangsläufig auf, kann an dieser Stelle aber auch nicht eindeutig beantwortet werden, zumal es Steuerberater gibt, die das bejahen (z.B. steuer-gonze.de). Möglicherweise hängt das von der Auslegung durch den konkreten Finanzamtssachbearbeiter ab.

Das BMF-Schreiben vom 12.08.2010 zum weiteren Verfahren finden Sie bei www.bundesfinanzministerium.de. Geben Sie dort ins Suchfeld „Arbeitszimmer“ ein.            

(Red.)

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nachträgl. Anm.:

Bei Gonze jetzt (1/2011) nicht mehr gefunden; dafür jetzt bei www.lohnsteuerhilfe-hessen.de/Arbeitnehmer/Arbeitszimmer.htm; a.A. Loschelder, DRiZ 2010, 391