(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 2/11, 25) < home RiV >
Richterwitz
Richter Meyer kommt dahinter, dass ihn seine Frau mit seinem Kollegen betrügt. Er stellt den Kollegen zur Rede und meint: „Da das Delikt im vorderen Zimmer mit Blick auf See begangen wurde, wäre in diesem Falle das Seerecht anzuwenden, das da besagt: Wer in fremden Gewässern fischt, dem ist die Rute abzunehmen." Darauf der andere: „Der Tatbestand ist richtig, nur die Örtlichkeiten stimmen nicht. Da es sich im hinteren Zimmer mit Blick auf die Berge zugetragen hat, ist das Landrecht anzuwenden, welches besagt: Wer auf fremdem Boden sät, dem ist wohl der Samen zu vergüten, die Frucht jedoch gehört dem Eigentümer!“
(Red.)