(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 3/11, 14) < home RiV >

Gender-Mainstreaming

Im Hinblick auf den Artikel von G. Bertram in MHR 1/2011, 9 erscheint die Ausschreibung folgender Stelle in der Justizbehörde  interessant, die ausdrücklich auch an Richter und Staatsanwälte gerichtet war. Gesucht wurde ein Gleichstellungsreferent.

Sich selbst beschrieb die Justizbehörde dabei wie folgt:

„Die Abteilung Gleichstellung der Behörde für Justiz und Gleichstellung umfasst die Referate Geschlechtergerechtigkeit, sexuelle Identitäten und Grundsatzangelegenheiten. Neben der konzeptionellen Arbeit werden Politik und Verwaltung bei der Umsetzung einer aktiven Gleichstellungspolitik in Hamburg beraten. Die Abteilung ist Ansprechstelle für Organisationen, Vereine und Initiativen im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung. Die Vorbereitung und Begleitung der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen bzw. Frauenminister oder Frauensenatorinnen bzw. Frauensenatoren der Länder (GFMK) zählen ebenfalls zum Aufgabenbereich der Abteilung.“

Der Referent soll für folgende Themen zuständig sein:

·      „Entwicklung und Anpassung von Instrumenten zum Gender Mainstreaming,

·      Gleichstellung in der Arbeitswelt und in der sozialen Sicherung und

·      Abbau von Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen.“

Seine Aufgaben:

·      „Bestandsanalyse und Weiterentwicklung der Fachthemen,

·      konzeptionelle Arbeit am Handlungskonzept der Abteilung Gleichstellung,

·      Kooperation und Vernetzung mit den jeweiligen Fachbehörden, Frauenorganisationen, Akteurinnen bzw. Akteuren der Zivilgesellschaft im Bereich der Geschlechter- und Gleichstellungspolitik,

·      Begleitung von Projektvergaben an Organisationen der Zivilgesellschaft,

·      Entwicklung von themenbezogener Fortbildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit anderen Behörden und

·      Erarbeitung von Informations- und Entscheidungsvorlagen, Redebeiträgen, Stellungnahmen zu bürgerschaftlichen Anfragen und Ersuchen, Erarbeitung von Senats- und Bürgerschaftsdrucksachen.“

(Red.)