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Mit 66 Jahren, da …
… denkt der Richterverein zurück an seine Wurzeln. Am 25.01.2012 wird es 66 Jahre her sein, dass die Hamburger Richterschaft in schwieriger Zeit die Wiedererrichtung des Vereins beschloss. Aus diesem Anlass wird nachfolgend das lange verschollene und nun wiedererlangte Protokoll der Gründungsversammlung abgedruckt.
(Red.)
im Plenarsaal des Oberlandesgerichts zu Hamburg am 25. Januar 1946, 15 1/2 Uhr sowie die anschließende Vorstandssitzung
Anwesende siehe Präsenzliste.
Dr. R. Johannes Meyer begrüsst namens der Einladenden die erschienenen Kollegen und dankt insbesondere Präsident Dr. Kiesselbach für sein Erscheinen. Der heutige Tag sei für die Zusammenkunft gewählt worden, weil am 25. Januar 1919 der Hamburgische Richterverein begründet worden sei. Kurz wurde dargelegt, was er geleistet habe. Ende 1933 sei er nicht aus inneren Gründen, sondern lediglich deswegen aufgelöst worden, weil der totale Staat eine derartige Standesvertretung nicht habe dulden können. Daß eine solche Standesvertretung notwendig sei, scheine ihm keiner eingehenden Begründung zu bedürfen. Selbstverständlich habe sie sich fern von Parteipolitik zu halten. Der einfachste Weg, darzulegen, welche Aufgaben dem alten Richterverein gestellt waren und welche dem neuen Verein obliegen würden, dürfte sein, die Satzungen des alten Vereins zu verlesen.
Dies geschieht anschliessend. Zu § 2 wird bemerkt, daß die im Ruhestande lebenden Richter fortgelassen worden seien, weil ihre Lage noch ungeklärt sei. Der Begriff des Staatsanwalts sei gegenüber der alten Fassung enger umschrieben, im übrigen würden die früheren Satzungen unverändert für die neue Gründung gelten können.
Aus den Kreisen der Kollegen seien zwei Einwendungen laut geworden. Einmal, die Verhältnisse seien noch zu ungeklärt. Darauf sei zu erwidern, daß gerade in unsicheren Zeiten das Vorhandensein einer Standesvertretung urnso nötiger sei.
Weiter sei geltend gemacht worden, es müsse abgewartet werden, bis die Richterschaft endgültig konstituiert sei. Zur Zeit seien viele Kollegen in Gefangenschaft oder von den Engländern noch nicht bestätigt. Hierauf sei zu entgegnen, daß es sich bei der Besetzung des Vorstandes allerdings nur um eine vorläufige Maßnahme handeln könne, und daß für eine endgültige Vorstandswahl eine Konsolidierung der Richterschaft abzuwarten sei. Geschähe nichts, so würde uns dies von den noch abwesenden Kollegen mit Recht zum Vorwurf gemacht werden können. Von Seiten der Militärverwaltung werde gegen die Neugründung des Vereins keine Bedenken erhoben. Er schlägt vor, für die Diskussion der Frage einen Verhandlungsleiter zu bestimmen. Darauf wird er durch Zuruf zum Verhandlungsleiter bestimmt.
Dr. Meyer stellt darauf zunächst zur Diskussion, ob der Verein neu zu begründen sei. Landgerichtsdirektor Christensen spricht sich dagegen aus. Eine Wiederbelebung des alten Vereins werde den neuen Verhältnissen nicht gerecht.
Da weiter das Wort nicht gewünscht wird, gelangt die Frage durch Handaufheben zur Abstimmung. Die Gegenprobe ergibt, daß zwei Herren gegen die Neugründung sind, während die übrigen ihr zustimmen. Dr. Meyer stellt darauf die Frage zur Beratung, ob die vorgelesenen Satzungen angenommen werden sollen. Das Wort wird nicht gewünscht, die Annahme wird durch Handaufhaben beschlossen. Die Gegenprobe ergibt, daß keine Stimme sich dagegen erhebt.
Dr. Meyer schlägt darauf vor, einen geschäftsführenden Vorstand zu wählen, der bis zur endgültigen Neuwahl, wie sie nach den Satzungen für Dezember jedes Jahres vorgesehen sei, die Geschäfte zu führen habe. Präsident von der Decken schlägt die folgenden Herren vor:
Oberlandesgerichtsrat Dr. Beit,
Amtsgerichtsrat Dr. Bruns,
Amtsgerichtsrat Dr. Lüders,
Landgerichtspräsident i.R. Dr. Meyer,
Staatsanwalt Dr. Meyer-Margreth,
Amtsgerichtsrat Dr. Ohlrogge,
Landgerichtsdirektor Dr. Roscher,
Landgerichtsrat Dr. Scheefe,
Senatspräsident Seyfferth
Sie hätten im wesentlichen bereits dem vorbereitenden Ausschuss angehört, der zur heutigen Versammlung geladen hatte. Sämtlich verdienten sie das Vertrauen der Kollegen. Er schlägt vor, die Wahl en bloc vorzunehmen. Die Wahl erfolgte darauf durch Handaufheben. Die Gegenprobe ergibt, daß keine Stimme dagegen abgegeben wird.
Darauf wird in die erste Versammlung des neugegründeten Vereins eingetreten. Die gewählten Herren übernehmen den Vorsitz. Herr Dr. Meyer stellt zur Diskussion, ob auf gesellige Veranstaltungen besonderer Wert gelegt werden solle und fragt, ob die Satzungen insbesondere auch nach dieser Richtung hin zu überprüfen seien. Der neue Vorstand wird mit dieser Aufgabe betraut.
Dr. Meyer erbittet die Ermächtigung, die Eintragung des Vereins ins Vereinsregister hinauszuschieben, bis die Verhältnisse dies geraten erscheinen liessen. Widerspruch wird nicht erhoben.
Dr. Meyer schlägt weiter vor, den Jahresbeitrag auf RM 6, - festzusetzen. Auch hiergegeben erhebt sich keine Einwendung.
Dr. Meyer fragt sodann, ob weitere Wünsche oder Anregungen vorzubringen seien. Direktor Dr. Islar weist darauf hin, daß die Behörde für Raumbewirtschaftung nicht geneigt sei, den Richtern ein Arbeitszimmer freizugeben. Direktor Dr. Vogler erwidert, dies sei bereits geschehen. Es sei jedoch entgegnet worden, für den Regelfall könne dies nicht geschehen, nur in ganz besonders gelagerten Fällen könne hiervon eine Ausnahme gemacht werden.
Da weitere Wortmeldungen nicht erfolgen, schliesst Dr. Meyer darauf die Versammlung.
In der anschließenden Sitzung des Vorstandes wird LGD Dr. Bruhns zum 2. Vorsitzenden, Dr. Ohlrogge zum Kassenwart und Dr. Scheefe zum Schriftführer gewählt.
Scheefe