(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 4/11, 46) < home RiV >
Kurios
Einen Terminsverlegungsantrag für die erste Januarwoche begründete ein „verhinderter“ Rechtsanwalt wie folgt:
„Die Sekretärin des Unterzeichners und dessen Ehefrau haben vereinbart, dass der Unterzeichner in der 1. KW ‚urlaubstechnisch‘ zur Verfügung steht. Erstere in ihrer Eigenschaft als ‚Herrin des Kalenders‘ hat Entsprechendes veranlasst. Da ich mit keiner der beiden Damen in leistungsgestörte Beziehungen treten möchte, bitte ich darum, dem Terminsverlegungsantrag zu entsprechen.“
(Red.)