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Fahrkosten nach Trier
Ein Drama in etlichen Akten
von Martin Weise, RiAG in Altona

17.01.1992 - Schreiben Verf. an Amtsgerichtspräsident:
"... Für die Berücksichtigung meiner Bewerbung bedanke ich mich. Ihrem Schreiben lag ein Antragsformular nicht bei. Deshalb beantrage ich auf diesem Wege die Genehmigung einer Dienstreise für die Teilnahme an dem Lehrgang ..., für den Sie mich benannt haben. Ich bitte höflich um Weiterleitung dieses Antrages an die Justizbehörde. Die Justizbehörde bitte ich höflich um rechtzeitige Benachrichtigung, falls ich den Betrag für eine DB-Rückfahrkarte nicht verauslagen, sondern eine solche Karte von dort gestellt erhalten soll."

II.
Verfügung der Justizbehörde (ohne Datum):

"1. Dem Richter am Amtsgericht Weise wird für die Teilnahme an der Tagung ... eine Dienstreise bewilligt. Reisekosten werden nicht erstattet. Die Erstattung von Reisekosten ist durch den Titel Aus- und Fortbildung des Einzelplans 2 der Justizbehörde nicht abgedeckt.

2. Herrn Richter am Amtsgericht Weise
über den Präsidenten des Amtsgerichts Hamburg

3. J 12 z.K.
4. z.d.A.
Dr. Raabe"

III.
9.4.1992 - Schreiben Verf. an Justizbehörde:

"Gegen die Entscheidung gemäß Satz 2 der meinen Antrag vom 17.1.1992 betreffenden Verfügung ohne Datum ... lege ich Widerspruch ein. Der Haushaltsplan ist nicht die maßgebliche Entscheidungsgrundlage. ..."

IV.
29.5.1992 - Schreiben der Justizbehörde (Dr. Raabe) an Verf.:

"Ihrem Widerspruch vom 9.4.1992 gegen die Versagung der Reisekostenerstattung wird aus formalen Gründen abgeholfen. ... Für künftige Seminare in Trier weist die Justizbehörde schon jetzt darauf hin, daß eine Dienstreise nur genehmigt wird, wenn vom Antragsteller ausdrücklich auf Kosten verzichtet wird."

V.
15.6.1992 - Schreiben Verf. an Justizbehörde:

"... Die Abhilfeentscheidung nehme ich zur Kenntnis. Dem Zusatz "aus formalen Gründen" messe ich keine Bedeutung bei. Ihren Hinweis für künftige Seminare in Trier halte ich für rechtswidrig. Ich bitte deshalb, ihn zurückzunehmen und mir zu bestätigen, daß über entsprechende künftige Dienstreiseanträge unabhängig von der Frage des Verzichts auf Reise-kostenerstattung entschieden werden wird. Bei negativer oder ausbleibender Antwort werde ich Feststellungsklage erheben."

VI.
23.9.1992 - Schreiben Justizbehörde an "liebe Kolleginnen und Kollegen":

"anliegend erhalten Sie das Jahresprogramm 1993 der Deutschen Richterakademie in Trier. ... Wenn Sie sich bei Ihrer dienstvorgesetzten Stelle um einen der Plätze bewerben wollen, bitte ich Sie, Ihrer Bewerbung gleichzeitig den Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise (siehe Umseite) beizufügen. ..."

Umseite = Antragsformular

"... Auf die Erstattung der mir nach dem Hamburgischen Reisekostengesetz zustehenden Entschädigung verzichte ich ausdrücklich."

VII.
28.10.1992 - Schriftsatz Verf. an Verwaltungsgericht:

"... erhebe ich Klage mit dem Antrag festzustellen, daß die Beklagte verpflichtet ist, über Anträge des Klägers, ihm eine Dienstreise für die Teilnahme an einem Lehrgang der Deutschen Richterakademie zu genehmigen, unabhängig davon zu entscheiden, ob der Kläger auf Reisekostenerstattung verzichtet."

VIII.
12.11.1992 - Schriftsatz Justizbehörde an Verwaltungsgericht:

"... Die Klage ist unzulässig. ... Dem Kläger fehlt ... das erforderliche Feststellungsinteresse. ... Dem Kläger ist zuzumuten, zunächst abzuwarten, ob ihm auf einen etwaigen späteren Antrag eine Dienstreise ggf. auch ohne eine Erklärung auf Verzicht der Reisekostenerstattung ge-nehmigt wird. Falls ein Dienstreiseantrag mit der Begründung abgelehnt werden sollte, er habe den erbetenen Ver-zicht auf die Reisekostenerstattung nicht erklärt, hätte er immer noch die Möglichkeit, die Ablehnung mit Hilfe des Widerspruchs durch die oberste Dienstbehörde überprüfen zu lassen oder einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. ..."

IX.
Schreiben Justizbehörde (ohne Datum) an "liebe Kolleginnen und Kollegen":

"... Anliegend erhalten Sie nunmehr das Jahresprogramm 1993 für die Tagungsstätte Wustrau. ...
Hamburg ... bewilligt für die Teilnahme eine Dienstreise unter Kostenverzicht (auf Fahrkostenerstattung). ..."

X.
6.10.1993 - Schreiben Justizbehörde an "liebe Kolleginnen und Kollegen":

"Anliegend erhalten Sie das Jahresprogramm 1994 der Deutschen Richterakademie ...
Wenn Sie sich bei Ihrer dienstvorgesetzten Stelle um einen der Plätze bewerben wollen, bitte ich Sie, Ihrer Bewerbung gleichzeitig den Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise (s. Umseite) beizufügen. ..."

Umseite = Antragsformular, siehe oben VI.

XI.
7.12.1993 - Protokoll der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsgerichts:

"... Nach eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage schließen die Beteiligten zur Erledigung des Rechtsstreits folgenden

Vergleich:

1. Die Beklagte verpflichtet sich, künftig das Formular Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise für die Teil-nahme an dem Lehrgang der Deutschen Richterakademie bzw. Niedersächsischen Justizakademie in Königslutter in dem Punkt "Verzicht auf Reisekosten" wie folgt zu fassen:

"Auf die Erstattung der mir nach dem Hamburgischen Reisekostengesetz zustehenden Fahrkosten verzichte ich ausdrücklich im Hinblick darauf, daß die Haus-haltsmittel für Fortbildungsveranstaltungen so be-grenzt sind, daß bei voller Kostenerstattung erheb-lich weniger Kollegen und Kolleginnen die Möglichkeit erhielten, an Fortbildungstagungen für Richter und Staatsanwälte teilzunehmen."

 
XII.
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