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In einem langen Urteil - dort auf Seite 21 - macht das Schöffengericht Ingolstadt zur Sache Ls 13 Js 12293 am 03.03.1995 seinem Herzen wie folgt Luft:

"Zugunsten des Angeklagten ist letztlich auch zu sehen, daß er nunmehr das erste Mal als Angeklagter vor einem bayerischen Gericht stand. Der Angeklagte wurde bisher immer von norddeutschen Gerichten verurteilt, was dazu führte, daß in letzter Zeit in kaum nachvollziehbarer Weise Bewährungs- bzw. Geldstrafen gegen den Angeklagten ausgesprochen wurden. Ganz offensichtlich hat der Angeklagte dies als Einladung zur Begehung weiterer Straftaten mißverstanden..."