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Dienstrechtsreformgesetz 1997
Was hat sich geändert?
Ein Gespräch mit dem Organisationsleiter der Debeka, Manfred Lehrke
Über einschneidende Änderungen des Dienstrechtsreformgesetz 1997 sprach ein Interessent mit dem Organisationsleiter der Debeka, Manfred Lehrke.
Frage: Wie wirkt sich die Dienstrechtsreform bei der Berechnung des Ruhegehalts aus?
Debeka: Lediglich bei Pensionierung wegen Dienstunfall wird die Endstufe der Besoldungsgruppe zugrunde gelegt, ansonsten die tatsächlich erreichte Stufe.
Frage: In Verbindung mit der ruhegehaltfähigen Dienstzeit - Was hat sich bei der Ausbildungszeit geändert?
Debeka: Zeiten einer Fachschul- oder Hochschulausbildung werden nur noch bis maximal 3 Jahre anerkannt.
Frage: Was hat sich bei der Zurechnungszeit bei vorzeitiger Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit geändert?
Debeka: Die Zeit bis zum 60. Lebensjahr wird nur noch zu 1/3 als ruhegehaltfähig anerkannt.
Frage: Welche Auswirkung hat diese Neuregelung in der Praxis?
Debeka: Die Beispiele auf den nächsten Seiten zeige deutlich den Unterschied gegenüber dem alten Recht. Im 1. Beispiel bei Pensionierung zum 31.10.1997 wegen Dienstunfähigkeit. beträgt der Unterschied DM 2.577,58. Das Witwengeld beträgt sogar nur DM 2.135,24 !
Dies sind nur einige Änderungen. Man erkennt die Notwendigkeit der Eigenvorsorge. Sie ist für jeden wichtig, der nach Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst den bis dahin erworbenen Lebensstandard aufrechterhalten möchte.
Frage: Wohin können sich Kolleginnen und Kollegen mit weitergehenden Fragen wenden?
Debeka: Mitarbeiter der Debeka bieten eine kostenlose und unverbindliche Er-rechnung der derzeitigen und künftigen Versorgungsansprüchen und zeigt auf, wie vorhandene Versorgungslücken bedarfsgerecht geschlossen werden können. Wir weisen jetzt schon hin auf die Informationsveranstaltung der Debeka
"Dienstrechtsreform"
Mittwoch, 18. Februar 1998, ab 17°°
Grundbuchhalle
Manfred Lehrke ( (04188) 80 75
Geschäftstelle der Debeka ( (040) 24 82 18 30
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Anzeige:
Zur Illustration folgen auf der Rückseite noch zwei Berechnungsbeispiele der Debeka: