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Abschied und
Willkommen in der Staatsanwaltschaft

Am 26.02.1999 wurde Generalstaatsanwalt Dr. Arno Weinert im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts aus dem Amt des Generalstaatsanwalts verabschiedet, zugleich führte die Justizsenatorin seine Nachfolgerin Frau Uhlig-van Buren als neue Generalstaatsanwältin und Herrn Martin Köhnke als neuen Leitenden Oberstaatsanwalt in ihre Ämter ein:

Wilhelm Rapp, Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts:

Heute ist der Tag der Staatsanwaltschaften. Da hat sich der Präsident des Oberlandesgerichts angesichts der vielen Reden, die heute von Berufeneren gehalten werden, auf seine Rolle als Hausherr in diesem Gebäude zu beschränken und Sie alle nur kurz zu begrüßen. Das allerdings tue ich gern, denn ich freue mich, wenn die Staatsanwaltschaften zu wichtigen Anläßen in unserem schönen Plenarsaal, sozusagen dem Zentrum des Justizforums am Sievekingplatz, zu Gast sind. Sie sind – wie die Richterschaft und natürlich auch die Anwaltschaft - ein unverzichtbarer Teil der Justiz und es drückt unsere Verbundenheit aus, daß wir alle besondere Anläße in unserem jeweiligen Wirkungsbereich in diesem Saal begehen. Nochmals herzlich willkommen.

Auch wenn ich mich kurz fassen will und muß, so möchte ich doch ein paar ganz persönliche Worte, an diejenigen richten, denen diese Feierstunde gilt.

Zunächst an Sie, lieber Herr Weinert, der Sie heute Abschied von Ihrer "Firma", der Staatsanwaltschaft bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht, nehmen. Sie wissen, daß ich Sie normalerweise mit "mein Admiral" angeredet hätte. Erstens weil das Ihren maritimen Neigungen entspricht und zweitens weil ich es eigentlich nicht in Ordnung finde, daß der Gesetzgeber trotz Föderalismus und trotz der bekannten Eigenständigkeit der Hansestädte auch hier nur Generalstaatsanwälte vorgesehen hat. Admiralstaatsanwälte wären Hamburg und Bremen gemäßer. Aber heute bleiben wir politisch korrekt. Wir beide, lieber Herr Weinert, haben uns 1972 in der Justizbehörde kennengelernt. Sie als stellvertretender Amtsleiter des Strafvollzugamtes, ich als frischgebackener Assessor und persönlicher Referent des damaligen Senators. Sie können mir glauben, ich habe Sie damals – übrigens nicht nur damals – bewundert. Ihre Souveränität, ihr Wissen, ihr Bemühen über den juristischen Tellerrand hinauszublicken und ihre unnachahmliche Art mit Leuten umzugehen – all das hatte für mich und hat bis heute Vorbildfunktion. Sie haben für die Justiz, für die Rechtspolitik, für den Strafvollzug in Hamburg und darüber hinaus unendlich viel geleistet. Dafür möchte ich Ihnen im Namen der hamburgischen Justiz herzlich danken. Ich weiß, daß Ihnen der Abschied nicht nur leicht fällt. Ich weiß auch, daß Sie nicht mit allem, was heute in Hamburgs Justizlandschaft geschieht, einverstanden sind. Aber ich wünsche Ihnen von Herzen, daß Sie ohne Groll aus ihrem Amt ausscheiden und die neue Freiheit des Ruhestandes in vollen Zügen genießen können.

Sie, verehrte Frau Uhlig-van Buiren, treten Herrn Weinerts Nachfolge an. Ich habe großen Gefallen an dem Gedanken gefunden, der Bundesmarine zu erläutern, daß wir die erste "Admiralin" haben. Ich hoffe, daß die notwendige Gesetzesänderung bald vorbereitet wird. Bis dahin sind Sie die erste Generalstaatsanwältin Hamburgs. Ich bin sicher, daß Sie von den Kollegen freundlich aufgenommen werden und daß Sie sich bald in unserem Kreis wie zu Hause fühlen werden. Ihre Aufgabe ist nicht leicht, das wissen Sie. Aber so wie ich Sie in der letzten Woche bei einer gemeinsamen Tagung kennengelernt habe, habe ich keine Zweifel, daß sie diese Aufgabe mit Engagement, mit Kreativität und mit Durchsetzungskraft meistern werden. Ich wünsche Ihnen einen guten Start und viel Erfolg bei Ihrer Arbeit. Auf gute Zusammenarbeit.

Lieber Herr Köhnke, daß Sie Leiter der landgerichtlichen Staatsanwaltschaft geworden sind, hat überall in der hamburgischen Justiz Freude ausgelöst. Wir alle haben Ihnen die Daumen gedrückt und Ihnen die Berufung in dieses ebenfalls sehr schwierige Amt gewünscht. Wir kennen Sie lange und gut. Und niemand "am Platz" hat Zweifel, daß Sie Ihre Sache hervorragend machen werden. Auch Ihnen wünsche ich für Ihr neues Amt von Herzen alles gute und viel Erfolg. "Auf gute Zusammenarbeit" muß ich bei Ihnen nicht sagen. Sie findet seit langem statt und ist – aus meiner Sicht – kaum verbesserungsfähig. Ich verspreche Ihnen: Das soll so bleiben.

Meine Damen und Herren, ich will mein Versprechen halten und diesen Platz jetzt schnell für die Frau Senatorin räumen Ich danke Ihnen für Ihre Geduld.
 

Justizsenatorin Dr. Peschel-Gutzeit:

Heute ist ein bedeutender Tag für die Hamburger Staatsanwaltschaft. Mit Ihnen, Herr Generalstaatsanwalt Dr. Weinert, begibt sich wegen Erreichens der Altersgrenze in den verdienten Ruhestand. Und mit Ihnen, Frau Uhlig-van Buren und Herr Köhnke, folgt eine neue und - wie ich hoffe - ebenso erfolgreiche Generation nach.

An erster Stelle darf ich mich Ihnen, Herr Generalstaatsanwalt Dr. Weinert, zuwenden und Ihnen im Namen des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg, aber auch im eigenen Namen danken.

Schon als junger Jurist haben Sie eine rasche und steile Karriere gemacht. Danach haben Sie Jahrzehntelang verschiedene wichtigste Funktionen an der Spitze der Hamburger Justiz ausgefüllt.

Ihr langes berufliches Leben spiegelt die Geschichte Hamburgs in der Nachkriegszeit wieder. Geboren 1934 in Altona, das damals noch nicht zu Hamburg gehörte - erst das sogenannte "Groß-Hamburg-Gesetz" von 1937 brachte die Eingemeindung der großen preußischen Nachbarstädte wie Harburg und Altona - blieben Sie dem Hamburger Westen stets treu: Eingeschult wurden Sie in Osdorf, Ihr Abitur machten Sie 1953 in Blankenese. Anschließend studierten und promovierten Sie in Hamburg und legten hier auch beide juristische Staatsexamina ab. 1962 traten Sie in den Hamburgischen Justizdienst ein, was damals bedeutete, daß Sie zum Gerichtsassessor ernannt wurden. 3 Jahre später im Jahre 1965 wurden Sie zum Landgerichtsrat, also zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Diese Urkunde ist übrigens unterzeichnet von Bürgermeister Prof. Dr. Weichmann. Schon kurze Zeit später, Ende 1966, wurden Sie zur damals noch als eigene Behörde existierenden Gefängnisbehörde abgeordnet. Als diese Abordnung zum 1. Januar 1967 wirksam wurde, war inzwischen aus der Gefängnisbehörde das Strafvollzugsamt geworden und als solches in die Justizbehörde integriert worden. Dem waren schlimme vollzugliche Ereignisse und schwere politische Turbulenzen vorausgegangen. Aus einer Beurteilung eines Kammervorsitzenden aus der damaligen Zeit zitiere ich: "Dr. Weinert ist zum 1. Januar 1967 zur Verwaltung abgeordnet. Da ich ihn für einen besonders geeigneten Richter halte, würde ich es für einen Verlust für die Justiz ansehen, wenn diese Abordnung zu einer völligen Aufgabe seiner richterlichen Tätigkeit führen würde."

Dieser Vorsitzende Richter hatte hellseherische Fähigkeiten, denn genau so ist es gekommen: Sie sind seither zu keinem Zeitpunkt in die Rechtsprechung zurückgekehrt! 1969 wurden Sie aus dem Richterverhältnis entlassen und gleichzeitig zum Regierungsdirektor ernannt. 1977 übertrug Ihnen Senator Schulz die Leitung des Strafvollzugsamtes, nachdem diese Stelle auf spektakuläre Weise plötzlich vakant geworden war. Aus der zugrunde liegenden Beurteilung von Juni 1977 darf ich zitieren: "Die Leitung des Strafvollzugsamtes liegt bei Herrn Dr. Weinert in den besten Händen. Mit seinen Kenntnissen von der strafrichterlichen Praxis verbindet er eine langjährige Erfahrung im Strafvollzug. Er hat wesentlich dabei mitgewirkt, daß zeitgemäße Formen des Strafvollzuges durchgesetzt werden konnten. Ideenreichtum, Überzeugungskraft und Standhaftigkeit haben ihn dazu befähigt, in Vorwegnahme wichtiger Teile des Strafvollzugsgesetzes Neuerungen zu verwirklichen, die den Hamburger Strafvollzug zu einem vielerorts als nachahmenswert empfundenen Modell gemacht haben. Im Umgang mit den Vollzugsbediensteten und mit den Gefangenen beweist Herr Dr. Weinert immer wieder, seine Fähigkeit, schwierige Personal- und Sachprobleme in geduldigen Gesprächen, wenn nötig aber auch durch sachgerechte Anordnungen zu lösen".

Wenn Herr Senator Schulz diese seine Einschätzung mit den Worten schließt, es stehe für ihn außer Frage, daß Herr Dr. Weinert mit der Funktion des Amtsleiters endgültig betraut werden müsse, so konnte und kann man ihm nur zustimmen: Sie waren dem Strafvollzugsamt ein Leiter, wie man ihn sich besser nicht wünschen konnte. Hochgradig kompetent, mutig, bisweilen geradezu furchtlos, ein mitreißender Vollzugsamtsleiter mit Herz, geachtet, geschätzt und anerkannt, von den Bediensteten und sogar von den Gefangenen. In Ihrer Zeit als Vollzugsamtsleiter haben Sie ziemlich harte Zeiten mitgemacht, mußten auch echte Krisen bestehen, haben machen Streit mit Ihrer politischen Führung ausgetragen, sind aber immer gerade und zielstrebig Ihren Weg im Sinne Ihres Auftrages und Ihrer Überzeugung gegangen. Anpässlerisches Verhalten war und ist Ihnen fremd. Hervorheben möchte ich besonders, daß in Ihre Zeit, wie sich auch aus dem eben zitierten Zeugnis ergibt, die Erarbeitung und Verabschiedung des Strafvollzugsgesetzes fiel: 1976 verabschiedet, trat es am 1. Januar 1977 in Kraft und brachte endlich den Primat der Resozialisierung als Vollzugsziel. Dies war politisch über Jahre hart umkämpft gewesen und ist es wahrhaftig bis heute, doch gab und gibt es keine Alternative. Sie, Herr Dr. Weinert, haben hierzu entscheidend beigetragen, mit eigenen Ideen und Ihrer ganzen, großen und langjährigen Vollzugserfahrung. Dafür möchte ich Ihnen im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vollzuges hier und jetzt noch einmal ausdrücklich danken.

Nach vielen Jahren im Strafvollzug hatten Sie einen Erlösungsanspruch und dürften im Jahre 1987 in das ganz anders geartete Amt des Justizamtsleiters wechseln. Die Begründung, die Sie für Ihren Veränderungswunsch gaben, kennzeichnet Ihren Arbeitsstil und Ihre Arbeitsauffassung besser, als ich dies selbst könnte. Ich darf aus dem Bewerbungsschreiben von Januar 1987 zitieren: "Seit nunmehr 20 Jahren arbeite ich im Strafvollzugsamt. Diese Tätigkeit ist für mich nach wie vor faszinierend. Aber gerade weil ich in diesen 20 Jahren den Hamburger Strafvollzug entscheidend mitgestalten konnte, frage ich mich, ob es für die Sache gut ist, wenn ich dieses Amt noch weitere 9 bis 12 Jahre bis zu meiner Pensionierung ausübe, ob ich ... noch die notwendige Fähigkeit zur kritischen Distanz, zu Fortentwicklungen und Erneuerungen haben werde, ohne in Routine zu erstarren... Wenn man einen Veränderungsentschluß gefaßt hat, sollte man ihn zu einem Zeitpunkt realisieren, wo man sich alters- und kräftemäßig noch in der Lage fühlt, einer neuen Aufgabe voll gerecht zu werden, sie nicht nur als Überbrückung bis zur Erreichung des Ruhestandes zu betrachten."

Auch während Ihrer Tätigkeit als Leiter des Justizamtes haben Sie Spuren hinterlassen, die noch lange sichtbar bleiben werden. Denn Sie und kein anderer sind, zusammen mit dem früh verstorbenen Dietmar Raben, Urheber des Hamburger Drogenkonzeptes, das zu Beginn der 90er Jahre erarbeitet wurde. Diese Aufgabe oblag eigentlich nicht Ihrer Federführung, sondern der des Gesundheitsressorts. Aber der damalige Erste Bürgermeister, Dr. Voscherau, erkannte, daß diese Aufgabe bei Ihnen und Herrn Raben ganz besonders gut aufgehoben war. Und so ließen Sie sich ein paar Monate in Ihrer eigentlichen Amtsleiterfunktion vertreten und erarbeiteten das wegweisende Hamburger Drogenkonzept mit seiner wesentlichen Zweiteilung: Prävention und Hilfe für Abhängige auf der einen Seite und harte Repression gegen die Dealer auf der anderen Seite. Dieses Konzept hat in der Bundesrepublik viele Nachahmer gefunden, ein besseres ist bis heute nicht gefunden. Immer wieder ist Hamburg auf dem Sektor der Drogenbekämpfung Schrittmacher gewesen, alles dies fußt auf "Ihrem" Hamburger Drogenkonzept.

In Ihrer Funktion als Justizamtsleiter lernte ich Sie näher kennen, als ich im Juni 1991 zum ersten Mal Senatorin für Justiz wurde. Meine erste Amtshandlung überhaupt war die Verabschiedung Ihres Vorgängers, des leider bereits verstorbenen früheren Generalstaatsanwaltes Wittke. Die Auswahl und Ernennung des neuen Generalstaatsanwaltes war mithin eine meiner ersten Aufgaben. Sie erwies sich als sehr schwierig und Sie, Herr Dr. Weinert, ließen sich von mir in die Pflicht nehmen, was damals von einigen mißverstanden wurde, die meinten, hier habe sich der Königsmacher selbst krönen lassen. Wer Sie und Ihre Gradlinigkeit, Ihre Pflicht und Berufsauffassung kennt, konnte auf eine solche Idee nie kommen. Sie haben sich damals in die Pflicht nehmen lassen, weil ich zu dem Ergebnis und zu der Überzeugung gekommen war, Sie und nur Sie seien der richtige Mann für die schwierige Aufgabe des Erneuerers und Reformers im Amt des Generalstaatsanwaltes.

Natürlich freut man sich, wenn man Recht behält und das gilt auch für mich. Mit viel Elan, mit großem rechtspolitischem Gespür und mit Ihrer Gabe, auch schwierige Dinge mit wenigen, oftmals selbstgeschöpften Worten plastisch und farbig auszudrücken, sind Sie immer wieder hervorgetreten, so etwa, wenn Sie den Medien gegenüber das Geldwäschegesetz als ein "zahnloses Krokodil" bezeichneten. Auch bei der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität sind Sie immer wieder mit Nachdruck und Leidenschaft an die Öffentlichkeit getreten, um diese Krebsgeschwulste einer jeden Gesellschaft wirksam zu bekämpfen. Das Amt des Generalstaatsanwaltes hat durch Ihre Amtsführung in der Hamburger Öffentlichkeit deutlich an Gewicht und Wertschätzung gewonnen. Das ist gut so.

Sie haben in Ihrer Amtszeit viel getan, um die Staatsanwaltschaft aus der Rolle des "Aschenputtels der Hamburger Justiz" herauszuführen, in der sie sich vor Ihrem und meinem Amtsantritt, ob zu Recht oder nicht, jedenfalls wähnte. Vieles haben Sie geschafft. Die Staatsanwaltschaft ist auf einem guten Weg zu einer modernen selbstbewußten Organisation zu werden, die auch durch ihre organisatorische Erneuerung und Modernisierung an Achtung und Anerkennung gewinnt. Dabei waren viele Widerstände zu überwinden und manches ist bis heute noch nicht so weit gediehen, wie Sie und ich es uns gewünscht haben. Mir ist auch bewußt, daß die Verhältnisse und Widrigkeiten, mit denen Sie zu kämpfen hatten, und die Sie zwischen sich und der Erreichung Ihrer Ziele sahen, Sie bisweilen bitter gemacht haben. Aber dennoch haben Sie die Staatsanwaltschaft ein gutes Stück vorangebracht!

Daß Sie außerdem bei dem Justizaufbau der neuen Länder entscheidend mitgewirkt haben, indem Sie von 1991 an fast wöchentlich nach Mecklenburg-Vorpommern gefahren sind und dort unter recht widrigen Umständen mühsame Personalauswahl betrieben haben, erwähne ich nur am Rande. Es ergänzt das Bild Ihres unermüdlichen Einsatzes und rundet es ab. Nicht unerwähnt lassen darf ich schließlich Ihre heimliche Liebe zur Seefahrt, die Sie 1992 erstmals zur Wehrübung bei der Marine führte. Seither haben Sie an solchen Übungen regelmäßig, und zwar als Oberleutnant zur See der Reserve - und (noch) nicht als Admiral wie mancher unkt - teilgenommen, und zwar einerseits mit großem Einsatz, wie es bei Ihnen nicht anders zu erwarten ist, andererseits aber auch mit viel Vergnügen und Gewinn für Sie.

Wie es das Beamtenrecht vorsieht, darf ich Ihnen als Symbol für Dank und Anerkennung, stellvertretend für den Senat, nunmehr die wohlverdiente Ruhestandsurkunde überreichen.

Damit wende ich mich der neuen "Generälin" zu: Mit Ihnen, Frau Uhlig-van Buren, tritt eine Persönlichkeit an die Spitze der Hamburger Staatsanwaltschaft, die nicht nur über fundierte Kenntnisse der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit verfügt. Schließlich haben Sie über etliche Jahre selbst als Staatsanwältin gearbeitet. Sie bringen darüber hinaus wichtige Erfahrungen aus den Bereichen Haushalt und Finanzen, Verwaltungsmodernisierung und Personalwesen mit. Zudem verfügen Sie über ein besonderes Geschick, wenn es darum geht, Menschen zu leiten und zu motivieren. Einen Eindruck hiervon konnten sich die Spitzen der Hamburger Gerichte, der Staatsanwaltschaft und der Justizbehörde bereits auf dem Seminar in der letzten Woche zu dem Thema "Kunden-freundlichkeit und Budgetierung" verschaffen, an welchem Sie als zukünftige Generalstaatsanwältin sozusagen im Vorgriff, als Gast, teilgenommen haben.

Ich habe keinen Zweifel, Frau Uhlig-van Buren, daß diese Eigenschaften, kombiniert mit Ihrer ausgeprägten Eigeninitiative, Ihrem politischen Gespür und Ihrem temperamentvollen Engagement, Sie zu einer überaus erfolgreichen Generalstaatsanwältin machen werden. Daß zum Ende dieses Jahrhunderts zum ersten Mal eine Frau an die Spitze der Generalität tritt, verdient Hervorhebung: Es ist auch 50 Jahre nach Gründung dieser Republik leider nach wie vor alles andere als selbstverständlich, daß Führungspositionen an Frauen übertragen werden. Das gilt generell und die Justiz macht wahrhaftig keine Ausnahme! Umso mehr freue ich mich, daß dieser Schritt nun gelingt. Daß Sie mit dieser Beförderung besondere Erwartungen wecken, daß Sie zugleich besonderer öffentlicher Beobachtung unterliegen, wissen Sie und es schreckt Sie Gott sei Dank nicht. Und ebensowenig hat es Sie kränken können, daß politische Kräfte dieser Stadt meinten, behaupten zu sollen, die Entscheidung für Sie hänge mit Ihrer eigenen politischen Positionierung zusammen. Wer so argumentiert, bewegt sich im Rahmen eines ganz kleinen Karos, das wir mit Ihrer Wahl nun endgültig hoffen überwunden zu haben. Ich wünsche Ihnen für Ihr neues Amt von ganzem Herzen Erfolg und die unerläßliche Portion Glück.

Und damit komme ich zu Ihnen, Herr Köhnke:

Es ist noch nicht lange her, da haben wir in eben diesem Saal Herrn Dr. Grosse, den ehemaligen Leitenden Oberstaatsanwalt beim Landgericht Hamburg, in den Ruhestand verabschiedet. Von manchen Seiten wurde damals Kritik geäußert, weil die Stelle des Leitenden Oberstaatsanwaltes nicht umgehend nachbesetzt wurde. Wir hatten uns jedoch bewußt gegen eine sofortige Nachbesetzung entschieden, denn wir wollten die beiden Bewerbungsverfahren für die Spitzenpositionen bei der Staatsanwaltschaft Hamburg miteinander verbinden. Auf diese Weise sollte sichergestellt werden, daß die neuen Führungspersönlichkeiten nicht nur gut zusammen passen, sondern sich auch optimal ergänzen.

Heute an diesem Tag hoffe ich sehr, daß uns dies gelungen ist. Sie, Herr Köhnke, haben in den letzten Monaten bereits unter Beweis gestellt, daß Sie für das Amt des Leitenden Oberstaatsanwaltes bestens geeignet sind. Als Vertreter Ihres Vorgängers sind Sie eigentlich schon ein "alter Hase" auf Ihrem neuen Posten. Ausschlaggebend für Ihre Wahl war jedoch ein anderer Aspekt:

Diejenigen unter Ihnen, die Herrn Köhnke schon etwas länger kennen, wissen, daß große Aufgaben Herrn Köhnke nicht nur stets besonders gereizt haben. Sie, Herr Köhnke, haben diese auch immer hervorragend bewältigt. Besonders hervorheben möchte ich Ihre Erfolge bei der Verfolgung von Straftaten der organisierten Kriminalität, bei Ihrem Sondereinsatz im Zusammenhang mit dem sogenannten "Polizeiskandal" und Ihre Verdienste im Rahmen des Modernisierungsprozesses. Ihr Engagement als Vertreter der Staatsanwaltschaft in der Lenkungsgruppe "Justiz 2000" und die Mitarbeit und Unterstützung, die Sie trotz Ihrer immens hohen Grundarbeitslast der Projektgruppe zur Reorganisation und Automation der Staatsanwaltschaft gegeben haben, und weiter geben, machen deutlich: Sie sind ein Leiter, der voll hinter dem Modernisierungsprozeß steht, der auch im Modernisierungsprozeß handfest seine Verantwortung wahrnimmt und der stets ein gutes Vorbild ist. Weil dies so ist, habe ich anläßlich Ihrer Wahl durch die Deputation angeregt, die übliche Probezeit von 6 Monaten auf 3 Monate zu verkürzen. Die Deputation ist dieser Empfehlung einstimmig gefolgt und so haben wir es schaffen können, Ihnen bereits heute Ihre Ernennungsurkunde überreichen zu können. Damit ist nun Ihre neue Position auch amtlich besiegelt und ich gratuliere Ihnen sehr herzlich

Ich wünsche Ihnen auf Ihrem "neuen, alten" Posten alles Gute und mir wünsche ich, daß Sie auf dem Weg der Modernisierung bleiben und voranschreiten. Die Überzeugung von der Notwendigkeit der Modernisierung und die Kenntnisse von der Modernisierung teilen Sie mit der neuen Generalstaatsanwältin und darüber bin ich sehr froh.

Dem scheidenden Generalstaatsanwalt, Herrn Dr. Weinert, wünsche ich einen ruhigen und vor allem einen angenehmen Ruhestand. Ich bin sicher, daß Sie die vor Ihnen liegende neue Phase Ihres Lebens interessant und ansprechend gestalten werden - und dies auch nach Aschermittwoch, denn der nächste 11.11. in Mainz kommt gewiß!

Sie Herr Dr. Weinert haben in den letzten Monaten immer wieder, teilweise sehr eindringlich, öffentlich auf die Probleme der Staatsanwaltschaft hingewiesen. Auch ich verkenne diese Probleme nicht. Ich versichere Ihnen allen: Mir ist bewußt, wie sehr insbesondere die Staatsanwaltschaft unter den massiven Kürzungen zu leiden hat. Ihre Arbeitsbelastung hat die Grenze der Belastbarkeit längst erreicht. Ich habe auf diese Erkenntnis in meiner ersten Amtszeit Rücksicht genommen und habe diese Haltung fortgesetzt, seit ich wieder in Hamburg bin. Dennoch führt kein Weg daran vorbei: Wir müssen gemeinsam alle Anstrengungen unternehmen, damit die Staatsanwaltschaft auch in Zukunft in der Lage ist, die stetig wachsende Aufgabenlast zu bewältigen. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möchte ich bei dieser Gelegenheit meinen Dank aussprechen für das, was sie in den letzten Jahren geleistet haben - und dieses sehr gern auch in Anwesenheit des Herrn Generalbundesanwalts! Sie haben nicht nur die immer weiter anwachsenden Aktenberge bewältigt, sondern viele von Ihnen haben darüber hinaus aktiv am Modernisierungsprozeß mitgewirkt. Auf Ihre Motivation und Ihr Engagement ist jede Führung angewiesen, das gilt auch für die neue Doppelspitze Ihrer Behörde. Unserer neuen Generalstaatsanwältin und unserem neuen Leitenden Oberstaatsanwalt wünsche ich viel Kraft, Mut, Erfolg, aber auch viel Freude bei ihrer künftigen Tätigkeit. Mich werden Sie, wie bisher, an Ihrer Seite haben, ich werde mir, wie bisher, auch weiterhin die Belange Ihrer Behörde besonders angelegen sein lassen. Dies wird auch bitter nötig sein. Denn die Zeiten sind rauh, wie ein Blick in die Medien täglich zeigt, hier ist viel politische Überzeugungsarbeit zu leisten und dies gelingt um so besser, wenn die Staatsanwaltschaften in Hamburg ihre Aufgaben präzise und sachgerecht erfüllen.