(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 3/09, 3) < home RiV >

Selbstverwaltung im Bild

Die DRB-Arbeitsgruppe Selbstverwaltung hat den Diskussionsentwurf des Deutschen Richterbundes für ein Landgesetz zur Selbstverwaltung der Justiz graphisch dargestellt. Damit ist auch der im letzten MHR-Heft mitgeteilte Entwurf des Hamburgischen Richtervereins besser zu überblicken und wird auf graphischem Gebiet „Waffengleichheit“ mit der Justizbehörde, deren Graphik ebenfalls in den letzten MHR abgebildet wurde, hergestellt.

Die drei auf der Homepage des DRB stehenden Schaubilder dienen dazu, sich dem Modell des Deutschen Richterbundes schrittweise zu nähern. Das erste Schaubild (Zustandekommen der Gremien) stellt dar, auf welchem Wege die Mitglieder von Justizwahlausschuss und Justizverwaltungsrat sowie der Justizpräsident gewählt werden. Das zweite Schaubild (Aufgaben der Gremien) soll die Aufgaben und Funktionen der genannten darstellen, insbesondere ihr Verhältnis zu Landtag und Justiz (Gerichte und Staatsanwaltschaften). Das dritte Schaubild (Gesamtdarstellung) kombiniert die beiden ersten Schaubilder und wird nachfolgend abgedruckt. Es ermöglicht, das Modell des Deutschen Richterbundes „auf einen Blick“ zu erfassen, auch wenn dieser Blick angesichts der Fülle an Informationen möglicherweise etwas länger verharren muss.

(Red.)