(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 3/09, 5) < home RiV >

Neuregelung des Beamtenrechts entworfen

 

Am 04.08.2009 hat der Senat einen Entwurf zur Neuregelung des Beamtenrechts in die Bürgerschaft eingebracht[1]. Die Drucksache hat inklusive Begründung 84 Seiten und ist im Internet abrufbar[2]. Die jenem Entwurf  angehängten Stellungnahmen der Verbände, insbesondere des Richtervereins, sind in der Internetversion nicht mitenthalten. Die Grundzüge hatte Reiner Fu in MHR 1/2009, 7 vorgestellt. Einzelne der Anregungen des Richtervereins zu den Übergangsregelungen in § 7 IV-VI RiG-E hat der Senat übernommen, doch im Wesentlichen ist der Senat bei seinen vorgestellten Regelungen geblieben. Insbesondere ist der Senat der Ansicht, der vom Richterverein vorgetragene Rückstand bei der Besoldung sei kein Argument gegen die Verlängerung der Dienstzeit (S. 11 f. der Drucksache).

In der Drucksache wird auch ein Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des Hamburgischen Besoldungs- und Beamtenversorgungsrechts erwähnt. Hierzu hat der Richterverein inzwischen ebenfalls eine längere Stellungnahme abgegeben.

(Red.)


[1] Bürgerschafts-Drucksache 19/3757

[2] www.buergerschaft-hh.de/Parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=26921&page=0