Eine neu gegründete Arbeitsgruppe befaßt sich mit der Überarbeitung des sogenannten "Frauenpapiers" des Hamburgischen Richtervereins. In diesem Papier hatte der Richterverein 1986 bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Situation und Aufstiegschancen -insbesondere auch der teilzeitbeschäftigten und zeitweise beurlaubten- Kolleginnen für erforderlich gehalten.
Einige dieser Forderungen sind teils überholt durch das Gleichstellungsgesetz, teils derzeit nicht durchsetzbar wie die Einrichtung von 1/10-Stellen. Nichtsdestotrotz hat die Diskussion der letzten Jahre gezeigt, daß es viele aktuelle Themen und Problembereiche gibt, von denen überwiegend die Richterinnen (ebenso wie andere weibliche Beschäftigte des öffentlichen Dienstes) betroffen sind.
Wir werden uns auf unserer nächsten Sitzung mit folgenden Themen befassen:
· Frauenbeauftragte: Die Rechte und Pflichten der Frauenbeauftragten sind in dem Gleichstellungsgesetz nicht geregelt. Welche Möglichkeiten gibt es, dies künftig durch eine Gesetzesänderung noch zu erreichen?
· Informationen über Versorgungsbezüge bei Teilzeitbeschäftigung und/ oder zeitweiser Beurlaubung; Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung.
· Justizkindergarten
· Möglichkeiten der Beschäftigung während des (nunmehr bis zu drei Jahre dauernden) Erziehungsurlaubes von weniger als 20 Stunden wöchentlich. Bisher ist es nur möglich, auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu reduzieren. Dies erscheint in Anbetracht der knappen Personaldecke in allen Bereichen der Justiz und den zumindest in der freien Wirtschaft gegebenen Möglichkeiten der weiteren Einbindung in den Arbeitsbereich änderungswürdig.
Die nächste Sitzung findet statt am
Mittwoch, den 23. September 1992, 16.30 Uhr
Zimmer 410, Gebäude der StA Karl-Muck-Platz (über "Mauke")
Ute Barrelet