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Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

das Thema Besoldung ist in diesem Heft wieder stark vertreten, weil die Politik uns leider in diese Lage zwingt. Am Anfang dieses Heftes stehen drei Beiträge zu diesem Thema, wobei der Schwerpunkt auf dem Weihnachtsgeld liegt. Nach einem Einschub folgt auf Seite 7 ein vierter Beitrag, der übergreifende Fragen behandelt. Und etwas versteckt im Chodorkowski-Artikel findet sich noch ein Absatz zu einem Vergleich der russischen und deutschen Richtergehälter mit einem sehr überraschenden Ergebnis (Seite 20).

Das im letzten MHR-Heft von Günter Bertram behandelte Gender-Mainstreaming hat die Gemüter in beide Richtungen mehr als aus den schriftlichen Reaktionen (Seite 12) ersichtlich bewegt.
Zu diesem Thema passt auch, dass unser Verwaltungskorrelat jetzt nicht mehr „Justizbehörde“, sondern seit dem 1. Mai „Behörde für Justiz und Gleichstellung“ heißt; so will es das „Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Verwaltungsbehörden und anderer Gesetze“.
Da erscheint es irgendwie inkonsequent, wenn es wenige Wochen nach dieser Gesetzesänderung in einer Pressenachricht der taz heißt, dass in der Referatsgruppe für Gleichstellung und Antidiskriminierung die Verträge von fünf der insgesamt zehn Mitarbeiter demnächst auslaufen und der Rest des Referats zur Innenbehörde umgesiedelt wird. Wird nun die Justizbehörde innerhalb weniger Monate zum zweiten Mal ihren Namen ändern? Das kommt davon, wenn man einzelne Zuständigkeiten für so wichtig nimmt, dass man sie unbedingt auch im Behördennamen unterbringen muss. Wenn nun die Innenbehörde sich umbenennen sollte in „Behörde für Inneres, Sport und Gleichstellung“, dann hat Mainstreaming-Gendering in diesem Jahr zumindest für drei größere Druckaufträge betreffend Behörden-Briefköpfe gesorgt. Außerdem fragt es sich dann, wo denn die Polizei im Namen der Innenbehörde bleibt. Und müsste man nicht - wenn alles Wichtige im Behördennamen stehen soll - die Justizbehörde umbenennen in „Behörde für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzug, Stiftungen und …“? Vielleicht wäre es doch besser, die Namen kurz bei „Justizbehörde“ und „Innenbehörde“ zu belassen; das ist irgendwie langlebiger bzw. – wenn man um die Überzeugungskraft zu erhöhen ebenfalls ein Modewort verwendet - nachhaltiger.
 

Ihr
Wolfgang Hirth